Ich wohne in D und habe Ende 2007 eine ETW in D gekauft, die ich ab Mitte Maerz selbst beziehen werde. Mieteinnahmen habe ich erst seit Jan. 2008 erhalten.
Nun meine Fragen:
Sind die Kosten, die mir in 2007 enstanden sind wie Bereitstellungszinsen des Hypothekendarlehens, Darlehenszinsen, Notarkosten und Gerichtskosten steuerlich in L absetzbar?
Wo genau sind diese Kosten im Formular anzugeben bzw. wird ein zusaetzliches Formular benoetigt.