logo site
icon recherche
Forum / Allgemeines

Steuererklärung bei Verdienst in DE und LUX  

Profilbild von
Schmidt83
4 Messages

Offline

18 Jahren  ago  

Hallo liebe Grenzgänger.

Und wieder einmal eine Frage zu diesem leidigen Thema.

Ich habe meinen Wohnsitz in DE und arbeite bisher nur in LUX. Jetzt habe ich die Möglichkeit in Deutschland ebenfalls ein Einkommen zu erzielen. Was bedeutet das steuerlich für mich? Muss ich ab jetzt eine Steuererklärung in beiden Ländern machen und was muss wo angegeben werden? Wird bei einer solchen Situation sehr viel abgezogen? Ich wäre auch dankbar für die Empfehlung eines guten Steuerberaters, der sich mit Grenzgängern auskennt. Vielen Dank und bis bald,

Sabrina


Profilbild von
Meffo
7079 Messages

Offline

18 Jahren  ago  

Wenn ein Grenzgänger noch dazu eine weiteres Beschäftigungsverhältnis in D eingeht, ist weniger die Steuer als die Sozialversicherung ein Problem.

Dann ist in der Regel nicht nur das Gehalt in D, sondern auch das in L in dem Wohnland, also D, sozialversicherungspflichtig!


Profilbild von
SteuerPerle
417 Messages

Offline

18 Jahren  ago  

das heißt, dies sollte mit der deutschen Krankenkasse durchgesprochen werden. Falls das Einkommen aus selbständiger Tätigkeit erfolgt, ist keine Krankenversicherung notwendig.

Das deutsche Einkommen muß dann in Zukunft bei der lux. STeuererklärung für den Progressionsvorbehalt mit angegeben werden.

Zusätzlich muß in D eine Steuererklärung abgegeben werden. Hier zählt dann das Luxemburger Einkommen zu Progressionsvorbehalt, d.h. auch hier ist beides anzugeben, jedoch dient das lux. Eink. nur zur Berechnung des Steuersatzes auf das deutsche Einkommen. www.steuerperle.de