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Forum / Allgemeines

Steuererklärung bei Kindes- und Ehegattenunterhalt?  

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21 Jahren  ago  

Hallo, wer hat den Erfahrung darin, ob es sich lohnt eine Einkommenssteuererklärung in Luxemburg zu machen, wenn ich zu Unterhaltsleistungen verplichtet bin? Beim Antrag der Steuerkarte habe ich bereits das Formular 162 Anlage III (außergewöhnliche Belastungen) mit den ganzen Zahlungsnachweisen und das Formular 162 (Lohnsteuerermäßigungsantrag) mit eingereicht. Nun weiß ich aber nicht, ob dies schon alles auf meiner Steuerkarte berücksichtigt ist.

Die beiden Kinder denke ich sind noch mit drauf, da ich ja unter die 3 jährige Übergangsregelung falle.

Würde mich über Infos freuen

Gruß und schönes Wochenende

Zauberer


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Meffo
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21 Jahren  ago  

Hallo Zauberer, die Eintragungen auf Deiner Steuerkarte aus L werden gemacht gemäß der von Dir gelieferten Haushaltsbescheinigung. Es obliegt auch Dir, nachzuprüfen, ob Sie in Ordnung sind.


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21 Jahren  ago  

Hi Meffo, auf der Haushaltsbescheinigung tauchen die Kinder ja nicht mehr auf und durch das Formular für ausserordentliche Belastungen habe ich ja nur die Möglichkeit die Kinder mit reinzubekommen. Nur, ist das durch die übergangsfrist geschehen oder durch meinen Antrag?

Wie kann ich die Freibeträge auf der Kartekontrollieren?

rentiert sich eine steuererklärung oder nicht?

Sorry, wenn ich mich "schwierig" ausgedrückt habe

Danke für deine Hilfe

Zauberer


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Meffo
7079 Messages

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21 Jahren  ago  

Nach Krecké/Bartolomeo (S. 25 ff.) bezieht sich die Übergangsfrist auf die Einordnung in die Steuerklasse (2.1 oder 2.2 , ...) , also auch auf die Anzahl der vorher eingetragen gewesenen Kinder. Auf der Steuerkarte sind die Werbungskosten für die Fahrt zum Arbeitsplatz pauschal gemäß amtlicher Entfernungstabelle eingetragen. Alle weiteren etwaigen Freibeträge müssen wohl zuvor beantragt werden. Hier ist der einfachste Weg, bei dem zuständigen Steuerbüro für Nicht Ansässige ein entsprechendes Formular inkl. Anmerkungen anzufordern. Sonderausgaben und Ausgaben für außergewöhnliche Belastungen können auch hinterher bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.


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21 Jahren  ago  

Hallo Meffo,

vielen Dank für die ausführliche Info. Denke ich werde dieses Jahr mal versuchen eine Erklärung zu machen.

Nochmals Danke und eine gute Restwoche

Zauberer