Hallo, wer hat den Erfahrung darin, ob es sich lohnt eine Einkommenssteuererklärung in Luxemburg zu machen, wenn ich zu Unterhaltsleistungen verplichtet bin? Beim Antrag der Steuerkarte habe ich bereits das Formular 162 Anlage III (außergewöhnliche Belastungen) mit den ganzen Zahlungsnachweisen und das Formular 162 (Lohnsteuerermäßigungsantrag) mit eingereicht. Nun weiß ich aber nicht, ob dies schon alles auf meiner Steuerkarte berücksichtigt ist.
Die beiden Kinder denke ich sind noch mit drauf, da ich ja unter die 3 jährige Übergangsregelung falle.
Würde mich über Infos freuen
Gruß und schönes Wochenende
Zauberer