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Forum / Allgemeines

Steuererklärung  

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sascho
16 Messages

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17 Jahren  ago  

Hallo, Frage 1: habe im Juni 2006 geheiratet un vor kurzem erfahren, dass ich in Luxemburg auch eine Steuererklärung machen sollte.Mir wurde gesagt, dass ich dies noch 5 Jahre rückwirkend einreichen könne. Jetzt lese ich hier, dass man nur Zeit hat bis Ende März des Folgejahres, also März 2007.

Frage 2: Im Jahr 2007 war ich vom 1. Juni bis 1. September arbeitslos und habe aus Deutschland Arbeitslosengeld I erhalten. Bis Juni und seit September arbeite ich wieder in Luxemburg. StE in Lux für 2007 dann angebracht? Oder Deutschland???

Muss ich das Formular für eine StE anfordern? Wenn ja, wo?

Vielen Dank für eure Hilfe


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dirkangela
954 Messages

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17 Jahren  ago  

Ich würde es für 2006 auch noch versuchen, du kannst im Grund nur gewinnen, eine Nachforderung ist nicht möglich, es sei denn du UND deine Frau arbeiten beide in L, aber dann wärt ihr sowieso zur Erklärung in L verpflichtet.

Für ein Jahr in dem nicht voll gearbeitet wurde macht es grundsätzlich immer sinn. Aber in L gilt, einmal Steuererklärung, immer Steuererklärung, aber wie gesagt, verlieren kannst du dabei eigentlich nicht.

Formular für 2006: http://www.impotsdirects.public.lu/formulaires/pers_physiques/2006/400D_2006.pdf Andere Formulare: http://www.impotsdirects.public.lu/formulaires/pers_physiques/index.html

Hier steht auch das die Formulare für 2007 ab 28.1.2007 downzuloaden sind. Extra anfordern geht auch, aber dauert sicher länger und ist meines Wissens nicht nötig.


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trumpet
1 Messages

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17 Jahren  ago  

Es stimmt nicht, dass es nur dann zu einer Nachforderung kommen kann, wenn beide in L arbeiten. Ich bin das lebendige Gegenbeispiel. Meine Frau arbeitet in D, ich in L und ich habe kürzlich eine Nachforderung aufgebrummt bekommen 🙁 Also Vorsicht!


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dirkangela
954 Messages

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17 Jahren  ago  

und wie wurde dieses Nachforderung begründet?!?!