Hallo, Frage 1: habe im Juni 2006 geheiratet un vor kurzem erfahren, dass ich in Luxemburg auch eine Steuererklärung machen sollte.Mir wurde gesagt, dass ich dies noch 5 Jahre rückwirkend einreichen könne. Jetzt lese ich hier, dass man nur Zeit hat bis Ende März des Folgejahres, also März 2007.
Frage 2: Im Jahr 2007 war ich vom 1. Juni bis 1. September arbeitslos und habe aus Deutschland Arbeitslosengeld I erhalten. Bis Juni und seit September arbeite ich wieder in Luxemburg. StE in Lux für 2007 dann angebracht? Oder Deutschland???
Muss ich das Formular für eine StE anfordern? Wenn ja, wo?
Vielen Dank für eure Hilfe