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Forum / Allgemeines

Steuererklärung  

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tp
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17 Jahren  ago  

Ich arbeite nun seit April 2007 in Lux, bis März 2007 habe ich in D gearbeitet. Kann mir jemand sagen wie und wo ich jetzt meine Steuererklärung machen muss. Muss ich D eine Einkommensteuererklärung machen und in Lux zusätzlich ? Wo kann ich mich beraten lassen ? Vielen Dank im Vorraus !!


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Meffo
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17 Jahren  ago  

Zur Berechnung der Lohnsteuer, die der Arbeitgeber jeden Monat von Deinem Gehalt einbehält, wird die Annahme zugrunde gelegt, dass das jeweilige Monatsgehalt 1/12 Deines zu versteuernden Einkommens darstellt. Falls diese Annahme die Realität ziemlich genau abbildet, berauchst Du eigentlich nichts mehr zu unternehmen.

Falls Du jedoch in D und hernach in L Einkünfte in unterschiedlicher Höhe hast oder Ausgaben (oder Einnahmen) geltend machen kannst oder musst, die durch das Vorabzugsverfahren nicht berücksichtigt sind, solltest Du zumindest einen LStJahresausgleich beantragen.

Am besten, Du lädst Dir mal die Formulare für 2006 als Muster (ohne Wert) herunter. Dann kannst Du vielleicht beurteilen, ob Du fremde Hilfe benötigst. In einfachen oder normalen Fällen solltest Du selbst damit zu Rande kommen, da Du in der Hauptsache die Zahlen aus Deinen Gehaltsbescheinigungen (auch die im anderen Lande) überträgst und evtl. Bausparkasse oder Lebensversicherungen hinzufügst. Ansonsten empfehle ich die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft. Da kannst Du Dich in allen Lebensfällen (als Beschäftigter) beraten lassen.


Anonymous
Anonyme

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17 Jahren  ago  

Mein Fall is ähnlich. Gibt es irgendwelche Voraussetzungen das man in diesem Fall in Luxemburg einen LstJahresausgleich machen kann (zB mindestens 90 % des Einkommens müssen in L erzielt worden sein oder ähnliches) ???