Ob Du in D eine EStErklärung machen musst, hängt davon ab, ob Du, bzw. mit denen Du in D zusammen veranlagst wirst, außer den Einkünften aus L noch anderes zu versteuerndes Einkommen hast / haben.
Da Du zumindest 2 Monate des Jahres in D Gehalt bezogen hast, ist das dann ja wohl der Fall!
Steuerklasse 2 in Luxemburg bekommst Du nur, wenn die Ehegattin ebenfalls in L beschäftigt ist.
Welche Steuerklasse in Luxemburg?,
http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=765
Die Steuerklasse des Grenzgänger Ehegatten,
http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=1054
Da Einmalbezüge in der Regel einem höheren Steuersatz beim Lohnsteuereinhalt unterliegen, sie hinterher bei der Jahresabrechnung jedoch in den großen Topf des Jahres zu versteurnden Einkommens wandern, so ist insofern mit einer Rückerstattung zu rechnen.
Ansonsten ist auf den Steuerrechner des Lohnsteuerbüros zu verweisen.