logo site
icon recherche
Forum / Allgemeines

Steuererklärung  

Anonymous
Anonyme

Offline

19 Jahren  ago  

Hallo,

Kann mir mal bitte einer erklären, was der Unterschied zwischen einer Lohnsteuererklärung und einer Einkommensteuererklärung ist? Hintergrund: Ich habe im Juli 2001 (Mitte es Jahres) in Luxemburg als Arbeitnehmer (Single) eine Tätigkeit aufgenommen. Bisher habe ich keinerlei Steuererklärungen (weder in D noch in L) abgegeben. Ich habe sonst keine weiteren Einkünfte. Lohnsteuererklärungen können nur rückwirkend für ein Jahr gemacht werden (Aussage Finanzamt). Einkommenssteuererklärungen können rückwirkend für 5 Jahre gemacht werden (Aussage Finanzamt).

Kann ich für 2001 eine Einkommensteuererklärung abgeben, um den evt. zuviel bezahlten Steuerbetrag zurückzubekommen, oder wäre dies nur über eine Lohnsteuererklärung möglich gewesen?

Merci vorab für Eure Antworten


Anonymous
Anonyme

Offline

19 Jahren  ago  

Hallo


Anonymous
Anonyme

Offline

19 Jahren  ago  

genau das würde mich auch mal interessieren.

Schöne Grüsse an alle


Profilbild von
Meffo
7079 Messages

Offline

19 Jahren  ago  

Da es sich in Deinem Fall immer um dieselben Einkünfte dreht, würde ich es mal so sagen: Der scharf ausgebildete Verstand des Steuerbeamten sieht hier Unterschiede, die dem gesunden Menschenverstand natürlicher Weise verborgen bleiben müssen.

Inhaltlich handelt es sich so gut wie um dieselbe Rechnung mit denselben Zahlen. Ich kann hier noch nicht einmal ein besonderes Formular dafür entdecken, http://www.impotsdirects.public.lu/formulaires/pers_physiques/index.html

Aber man muss hier wohl hinter der äußerlichen Erscheinung auf das innere Wesen der Dinge schauen, und dann handelt es sich doch zumindest um unterschiedliche Paragrafen des Steuergesetzes.

Es gibt eben unterschiedliche Personenkreise.

Die einen sind die, denen einfach schon vom Arbeitgeber die Lohnsteuer abgeknöpft wird. Die haben es nur mit dem Arbeitgeber zu tun und kennen die Steuerbehörde nur von Hörensagen (evtl. wenn es um die Steuerkarte geht).

Décompte annuel pour salariés, http://www.impotsdirects.public.lu/az/d/decompte/index.html

Dort heißt es auch für den Arbeitnehmer: La Demande en régularisation de l'impôt sur les salaires par décompte annuel est à adresser au bureau d'imposition RTS compétent du domicile du salarié. La demande doit parvenir audit bureau pour au plus tard le 31 décembre de l'année suivante.

= Antragsfrist 31. 12. des Folgejahres

Dann gibt es den erlauchten Kreis derjenigen, die dürfen oder müssen sogar eine Steuererklärung abgeben. Ihr zu versteuerndes Einkommen ist so groß, delikat oder kompliziert, dass man darüber sich näher befassen muss. Für diesen erlauchten Kreis gibt es besondere Spielregeln, auch andere Fristen und Spezialisten.

Imposition par voie d'assiette (impôt sur le revenu). Personnes physiques http://www.impotsdirects.public.lu/az/i/impot_assiet_revenu/index.html

Wer muss in Luxemburg eine Einkommensteuererklärung abgeben?, http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=995

Näheres auch aus qualifiziertem Munde im "Memento", dessen Download-Adresse angeführt ist unter http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=1162

Man beachte insbesondere den Teil über Nicht ansässige Steuerpflichtige, Kap. 7, S. 27 ff.

In unserem Edito Nr. 995 heißt es: Die nicht ansässigen Steuerpflichtigen [les contribuables non résidents], • die als Gehaltsempfänger mindestens 9 Monate des betreffenden Steuerjahres im Großherzogtum ununterbrochen beschäftigt sind, oder • die in Luxemburg mehr als 50% der beruflichen Einkünfte ihres Haushalts versteuern fallen unter die gleichen Bedingungen und Verfahren der Besteuerung auf dem Wege der Veranlagung wie die ansässigen Steuerpflichtigen.

Da Du im fraglichen Steuerjahr im Juli angefangen hast, sieht es so aus, als ob Du dadurch schon ausgetrickst wärst.

ESt-Erklärung bis 31. März abgeben!, edito du 26/03/2005 Einen Aufschub der Abgabefrist muss jeder einzeln bei seinem Amt beantragen http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=840

Wegen der Frist kannst Du eigentlich nur auf Kulanz hoffen. Vielleicht hast Du auch eine gute Begründung.


Profilbild von member_10_year
MischMasch
Trier | Deutschland | 327 Messages

Offline

19 Jahren  ago  

Ich gehe davon aus, dass hier nicht "Lohnsteuererklärung", sondern "Lohnsteuerjahresausgleich" gemeint ist. Dann stimmen auch die genannten Fristen.

Unterschiede sind en masse im Forum beschrieben.


Profilbild von
luxlex
544 Messages

Offline

19 Jahren  ago  

Nicht unbedingt, es gibt nämlich auch 2 verschiedene Steuertabellen: - Barèmes de la retenue d'impôt sur les salaires - Barème de l'impôt sur le revenu des personnes physiques Den Unterschied habe ich allerdings auch nicht so ganz kapiert, ich denke aber, dass die erste dazu dient, bei einem Lohnempfänger den Steuersatz auf sein Gehalt anzuwenden, und die zweite dazu, bei einer Steuererklärung die Steuer auf alle Einkünfte (incl. Mieteinkünfte, Zinsen, gewerbliche Tätigkeit...) zu berechnen.


Profilbild von
Meffo
7079 Messages

Offline

19 Jahren  ago  

Das ist im Prinzip richtig, "retenue" ist ja Einbehalt der Lohnsteuer. Es gibt aber eine ganze Reihe verschiedenster Tabellen, und wo die nicht hinreichen, Berechnungsformeln. Siehe http://www.impotsdirects.public.lu/az/b/barem_impo/index.html

Man kann den Einbehalt täglich, monatlich oder jährlich nehmen, oder auf Einmalzahlungen, auf Gehälter oder auf Renten, ... Die Tabellen gibt es auch in Druckform für zwei, drei Euros im Buchhandel (wer noch eine Lektüre zum Einschlafen sucht).

Zum Lohnsteuerjahreausgleich oder "décompte",# http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=823