Da es sich in Deinem Fall immer um dieselben Einkünfte dreht, würde ich es mal so sagen:
Der scharf ausgebildete Verstand des Steuerbeamten sieht hier Unterschiede, die dem gesunden Menschenverstand natürlicher Weise verborgen bleiben müssen.
Inhaltlich handelt es sich so gut wie um dieselbe Rechnung mit denselben Zahlen.
Ich kann hier noch nicht einmal ein besonderes Formular dafür entdecken,
http://www.impotsdirects.public.lu/formulaires/pers_physiques/index.html
Aber man muss hier wohl hinter der äußerlichen Erscheinung auf das innere Wesen der Dinge schauen, und dann handelt es sich doch zumindest um unterschiedliche Paragrafen des Steuergesetzes.
Es gibt eben unterschiedliche Personenkreise.
Die einen sind die, denen einfach schon vom Arbeitgeber die Lohnsteuer abgeknöpft wird. Die haben es nur mit dem Arbeitgeber zu tun und kennen die Steuerbehörde nur von Hörensagen (evtl. wenn es um die Steuerkarte geht).
Décompte annuel pour salariés,
http://www.impotsdirects.public.lu/az/d/decompte/index.html
Dort heißt es auch für den Arbeitnehmer:
La Demande en régularisation de l'impôt sur les salaires par décompte annuel est à adresser au bureau d'imposition RTS compétent du domicile du salarié. La demande doit parvenir audit bureau pour au plus tard le 31 décembre de l'année suivante.
= Antragsfrist 31. 12. des Folgejahres
Dann gibt es den erlauchten Kreis derjenigen, die dürfen oder müssen sogar eine Steuererklärung abgeben. Ihr zu versteuerndes Einkommen ist so groß, delikat oder kompliziert, dass man darüber sich näher befassen muss.
Für diesen erlauchten Kreis gibt es besondere Spielregeln, auch andere Fristen und Spezialisten.
Imposition par voie d'assiette (impôt sur le revenu).
Personnes physiques
http://www.impotsdirects.public.lu/az/i/impot_assiet_revenu/index.html
Wer muss in Luxemburg eine Einkommensteuererklärung abgeben?,
http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=995
Näheres auch aus qualifiziertem Munde im "Memento", dessen Download-Adresse angeführt ist unter
http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=1162
Man beachte insbesondere den Teil über Nicht ansässige Steuerpflichtige, Kap. 7, S. 27 ff.
In unserem Edito Nr. 995 heißt es:
Die nicht ansässigen Steuerpflichtigen [les contribuables non résidents],
• die als Gehaltsempfänger mindestens 9 Monate des betreffenden Steuerjahres im Großherzogtum ununterbrochen beschäftigt sind, oder
• die in Luxemburg mehr als 50% der beruflichen Einkünfte ihres Haushalts versteuern
fallen unter die gleichen Bedingungen und Verfahren der Besteuerung auf dem Wege der Veranlagung wie die ansässigen Steuerpflichtigen.
Da Du im fraglichen Steuerjahr im Juli angefangen hast, sieht es so aus, als ob Du dadurch schon ausgetrickst wärst.
ESt-Erklärung bis 31. März abgeben!, edito du 26/03/2005
Einen Aufschub der Abgabefrist muss jeder einzeln bei seinem Amt beantragen
http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=840
Wegen der Frist kannst Du eigentlich nur auf Kulanz hoffen. Vielleicht hast Du auch eine gute Begründung.