logo site
icon recherche
Forum / Allgemeines

Steuererklärung  

Profilbild von
sigrid
3 Messages

Offline

20 Jahren  ago  

Guten Morgen,

ich verstehe garnichts mehr...arbeite seit 6 jahren in luxemburg und habe die ersten 2 jahre akribisch alle quittungen brav gesammelt wie man das aus d kennt und zur antwort bekommen, dass ich keine ansprueche habe. dabei habe ich nicht eben niedrige kosten gehabt. die erklaerung ist, dass mein arbeitgeber die steuer dirket vom gehalt abhaelt. wie kann ich das verstehen und kann-soll-muss ich nun doch eine erklaerung abgeben? bekommt man doch wsas raus wenn man es richtig macht? und ie geht das? besten gruss sigrid


Profilbild von
SteuerPerle
417 Messages

Offline

20 Jahren  ago  

wenn du mehr als 90 % deiner Einkünfte in L verdienst kannst du eine "ausführliche" Steuererklärung in L machen und kannst dabei z.B. Versicherungen, Bausparbeiträge und Werbungskosten aus nichtselbständiger ARbeit (über 540 Euro) geltend machen.

Wenn man mehr als die besagten 540 Euro Werbungskosten und sonst noch einiges hat, bekommt man normalerweise eine ERstattung.


Profilbild von
Meffo
7079 Messages

Offline

20 Jahren  ago  

Ganz allgemein: Unter bestimmten Bedingungen kann man und sollte man einen Ausgleich beantragen, http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=edito&edito_id=823

Unter bestimmten Bedingungen kann man und/oder sollte man eine ESt-Erklärung beantragen, http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=edito&edito_id=826

Diese Bedingungen muss man abklären - eine Antwort für alle gibt es nicht. Näheres findet man dazu in den genannten Beiträgen. Für wen diese Bedingungen nicht zutreffen, für den ist der Steuereinbehalt durch den Arbeitgeber endgültige Steuerfestsetzung - zumindest was Luxemburg angeht.