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Forum / Allgemeines

Steuererklärung  

Profilbild von
bankerman
35 Messages

Offline

20 Jahren  ago  

Hallo,

wie ist folgender Fall zu bewerten:

erst 7 Monate in Lux gearbeitet, dann 5 Monate in D gearbeitet

Muss bei einer Steuererklärung in Lux das deutsche Gehalt mit angegeben werden (ledig, keine Kinder) ? Kann in diesem Fall überhaupt Steuererklärung in Lux gemacht werden.

Grüße bankerman


Profilbild von
Semmel
10 Messages

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20 Jahren  ago  

Hallo,

zu 1. nein,

zu 2. ja, klar, wieso den nicht?


Profilbild von
Meffo
7079 Messages

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20 Jahren  ago  

Entscheidend bei einer Steuererklärung bzw. Lohnsteuerausgleich ist grundsätzlich der (steuerliche) Wohnsitz. Grundsätzlich ist die Einkommensteuer geschuldet und auch die Erklärung, in dem Land, wo man wohnt. In dem Beschäftigungsland kann man eine Erklärung abgeben (nur in besonderen Fällen Pflicht). Wenn man in DE den Wohnsitz hat und nur 5 Monate in LU beschäftigt war, lohnt sich eine Erklärung in LU. Nicht nur wegen der Werbungskosten und Sonderausgaben, die man ggf. höher absetzen kann, sondern auch, weil der Steuersatz dann von 12 auf 5 Monate umgelegt (also niedriger angesetzt) wird.