Hallo,
ich arbeite ausschließlich in D, meine Frau hingegen arbeitet ausschließlich in Lux. Wir haben aber beide eine deutsche Lohnsteuerkarte, jeweils 4/4. Auf die deutsche Steuerkarte meiner Frau, kommt (da sie ja in Lux. arbeitet) logicherweise nichts drauf. Wenn wir gemeinsam unsere Steruerklärung in D abgeben, muß ich dann die luxemburger Einkünfte meiner Frau in ihrer Anlage N für 2006 in der Zeile 21 (Steuerfreier Arbeitslohn DBA) oder in der Zeile 23 (Grenzgänger) eintragen?
Wenn ich die Sachen im WISO SteuerSparbuch so durchrechne, dann wird bei Eintragung der Einnahmen in Zeile 21 (DBA) der Progressionsvorbehalt ausgelöst. Trage ich die Einkünfte aber in die Ziele Grenzgänger ein, passiert gar nichst, d.h. ich würde eine viel höhere Rückzahlung laut Programm bekommen. Der Rückzahlungsbetrag nach Programm wäre dann der gleiche, wie wenn ich keine ausländischen Einkünfte eingetragen hätte.
Ist das ein Fehler im Programm oder kann man das so machen, ohne dass nachher das Finanzamt mir einen Strich durch die Rechnung macht und ich eventl. sogar nachzahlen muß.
Welche Zeile ist die richtige, für diese Sache.
Danke
joeol77