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Forum / Allgemeines

Steuererklärung 2006 halb in D halb in L  

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17 Jahren  ago  

Hallo, habe bis 31Aug06 in D gearbeitet und seit 01Sep in L. Jemand hat mir empfohlen KEINE Steuererklärung für 2006 zu machen. Weiss allerdings den Grund nicht. Bin Steuerklasse 1 und habe ja schliesslich bis 31Aug06 brav meine Steuer in D bezahlt.Also bekomme ich ja eher was zurueck.Oder? Kann mir jemand hierzu weiterhelfen? Danke und Gruesse K.


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Meffo
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17 Jahren  ago  

Die Sachlage ist grundsätzlich die: Der monatliche Steuereinbehalt erfolgt unter der stillschweigenden Voraussetzung, dass Dein jeweiliges Monatsgehalt in jedem Monat gleich bleibt; also wird der Steuersatz für dieses zu versteuernde monatliche Einkommen mal 12 = zu versteuerndes Jahreseinkommen genommen. Diese Voraussetzung wird sowohl von D wie auch von L getroffen.

Tatsächlich schwanken jedoch Deine monatlichen Einkünfte; unter anderem vermutlich dadurch, dass sich die Höhe des zu versteuernden Monatsgehalts in L von dem in D differieren wird.

Um das festzustellen, musst Du nur ein wenig rechnen.

Wieder eine andere Frage ist jedoch 1. ob Du eine Erklärung umgehen darfst; 2. ob Du überhaupt einen LStJahresAusgleich durchführen darfst.

3. kannst Du vielleicht in einer Erklärung Sachen absetzen, die auf der Steuerkarte bzw. beim Steuereinbehalt noch nicht berücksichtigt wurden.


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17 Jahren  ago  

Wenn du nur Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit hast (also keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Gewebebetrieben, Kapitaleinkünften etc.) musst du keine Einkommensteuerklärung machen. Ein Lohnsteuerjahresausgleich in Luxemburg wäre in deiner Situation für 2006 aber sinnvoll, da du nur einige Monate in Luxemburg gearbeitet hast, und wahrescheinlich zuviel Steuern gezahlt hast. In Deutschland eher nicht, es sei denn dein Bruttoeinkommen in Luxemburg wäre niedriger als in Deutschland.


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strassen
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17 Jahren  ago  

Hallo,

ich habe ein ähnliches "Problem" und bin bei der Suche im Forum auf diese Diskussion gestossen.

Bei mir kommt noch dazu, dass ich kein Grenzgänger bin. Ich komme nicht aus dem Grenzgebiet und wohne seit 2006 in Lux. Meine Eigentumswohnung in D, die ich bisher selbst bewohnt habe, habe ich seit November 2006 vermietet. Die deutsche Steuererklärung für 2006 (hat ein Steuerberater erstellt) wurde vor etwa 2 Monaten beim deutschen Fiskus eingereicht. Hier waren die deutschen Einkünfte, die luxemburgischen Einkünfte und die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung angegeben.

Für 2007 muss ich in Lux ohnehin ein Steuererklärung einreichen (ledig und über 58TEUR brutto, richtig?). Habe den link gefunden und es sieht mir eigentlich ziemlich einfach aus, die Formulare gibt es sogar auf deutsch, ich denke, das sollte ich auch ohne Steuerberater hinbekommen. http://www.impotsdirects.public.lu/formulaires/pers_physiques/index.html

Kann mir jemand sagen, ob ich hier auch meine Einnahmen aus der Vermietung angeben muss(und natürlich auch die Aufwendungen), auch wenn die Wohnung nicht eigengenutzt ist und nicht im Grenzgebiet liegt? Schickt man auch die ganzen Belege mit wie in Deutschland?

Ich nehme an, dass ich für 2007 auch in Deutschland eine Steuererklärung abgeben muss, auch wenn ich nicht in Deutschland wohne und kein Einkommen beziehe (abgesehen von der Vermietung, die Einnahmen belaufen sich auf knapp 20 TEUR jährlich, dagegen stehen Aufwendungen von ca. 12TEUR). Viel wichtiger ist aber die Frage, ob ich für das 4. Quartal 2006 noch in Lux eine Steuererklärung einreichen muss/soll. Aufgrund von sign on bonus und Weihnachtsgeld hatte ich einen recht extremen Steuerabzug.

Wäre klasse, wenn jemand, der auch in Lux lebt und Eigentum in Deutschland hat, mir von seinen Erfahrungen berichten könnte.

Herzlichen Dank Strassen


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Meffo
7079 Messages

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17 Jahren  ago  

Grundsatz 1: Du bist im Wohnland unbeschränkt steuerpflichtig. Also solltest Du alles angeben; dabei aber ggf. die Quellenbesteuerung durch das Ausland mitangeben.

Grundsatz 2: Immobilieneinkünfte und -ausgaben sind in dem Land zu versteuern, wo die Immobilien gelegen sind.

Zu diesen Regeln gibt es wie immer im Steuerrecht auch jede Menge Ausnahmen (z.B. selbgst genutzte Immobilien von Grenzgängern).

Aber im Regelfall reicht die Beachtung dieser Grundsätze schon aus.

Ein weiterer Grundsatz: Nicht alle Einkünfte und Ausgaben, die angegeben werden, werden auch besteuert. Beim Progressionsvorbehalt dienen die zusätzlichen Angaben über ENettoeinkünfte lediglich dazu, die Höhe des anzuwendenden Steuersatzes zu ermitteln.


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strassen
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17 Jahren  ago  

Vielen Dank, Meffo.

Irgendjemand im Forum in einer ähnlichen Lage, der schon Erfahrungen gemacht hat?