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Forum / Allgemeines

Steuererklärung 2006  

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sheriff
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17 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

bin dabei meine erste Steuererklärung abzugeben, was mir noch einige Kopfschmerzen bereitet... evtl. könnt Ihr mir helfen!

Vorab einiges zu meiner Person: - ledig - seit mehr als 2 Jahren berufstätig in Lux - kein Immobilieneigentum (weder ETW noch Haus; jedoch Bezug einer Mietwohnung)

Fragen zu Punkt V/4. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit - Zeile 48: Was kann ich hier an steuerfreien Bezügen angeben? Wo findet man diese Werte? - Zeile 49: Was zählt alles zu Werbungskosten? - Zeile 50: Fahrtkosten - Ist hier der Wert zu übernehmen, der auch in der Lohnsteuerkarte zu finden ist?

Frage zu VI/2. Sonderausgaben, außerhalb des Pauschbetrags abzugsfähig - Zeile 94: Wie kann man das verstehen? Beispiele für solche Ausgaben?

Frage zu IX Investitionen in Risikokapital - Zeile 104: In welchen Fällen ist dieser Punkt anzukreuzen? Welche Auswirkung hat das Ankreuzen hier?

Sonstige Fragen: - Welche Dokumente, neben der Verdienstbescheinigung, sind der Steuererklärung beizufügen? - Wenn ich es richtig sehe, sind Sonderzahlungen (z.B. jährlicher Bonus) in der Verdienstbescheinigung nicht aufgeführt. Sollte diese Sonderzahlung, die ja sehr hoch versteuert wird, in der Steuererklärung erwähnt werden? Falls ja, wo?

Vielen Dank vorab für Eure Hilfe!!

Grüße


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Meffo
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17 Jahren  ago  

Vorbemerkung: Für das Steuerjahr 2007 gibt es zumindest in L noch keine Formulare. Da wirst Du Dich noch bis Anfang 2008 geulden müssen. http://www.impotsdirects.public.lu/formulaires/pers_physiques/index.html#revenu

Steuerfreie Bezüge sind zB Überstunden- und Feiertagszuschläge und können gemeinhin als solche aus der Steuerbecheinigung des AG so übernommen werden.

Werbungskosten sind die Ausgaben, die Du gemacht hast, um Lohn/Gehalt zu erzielen.

Arbeitswegkosten sind in der LSt-Bescheinigung enthjalten, wenn die Angaben dort stimmen.

Für 2007 ist der Pauschbetrag auf 480 € pro Jahr festgesetzt. Als Sonderausgaben kann der Lohn- oder Rentenempfänger, wenn diese Ausgaben den Jahrespauschbetrag übersteigen folgende geltend machen: Schuldzinsen, die nicht mit der Anschaffung einer Wohnung zusammenhängen; bestimmte Versicherungsprämien Beiträge zu Bausparkassen Spenden (lt. Luxemburger Liste) Unterhaltsleistungen

Wenn Du nicht weißt, was eine "Anlage in Riskokapital" heuißt, ist anzunehmen, dass Du diese Anlageform nicht getätigt hast.

Die Sonderzahlung inkl. Besteuerung unbedingt angeben!

Alle Zahlen, die nicht durch die LSt-Abrechnung belegt sind, sind ggf. durch andere Dokumente bzw. Kopien derselben zu belegen.


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Meffo
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17 Jahren  ago  

Sorry, jetzt seh ich erst, das es sich um das Steuerjahr 2006 handelt. Wenn Du für 2007 zu früh bist, bist Du für 2006 zu spät. Es sei denn, Du hast eine gute Entschuldigung.


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17 Jahren  ago  

Hallo Benno, hallo Meffo,

ich war eben auf der Steuerbehoerde und hab meine Einkommensteuererklaerung fuer 2006 abgegeben, nachdem ich im Oktober daran erinnert worden bin, eine abzugeben. Ich bin meisstens etwas spaet dran, hatte aber noch nie (!) irgend ein Problem. Immer nett und freundlich mit den Leuten reden und schon oeffnen sich (fast) alle Tueren. Uebrigens werden die Schuldzinsen fuers Haus anerkannt, aber nur zur Berechnung des Steuersatzes. Gruss, Ralphael


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Meffo
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17 Jahren  ago  

Hallo Raphael, wenn Du die gesetzliche Abgabefrist überschreitest, dann darfst Du Dich freilich über die Kulanz und die Freundlichkeit freuen. Du hast jedoch keinen Rechtsanspruch darauf, sondern im Gegenteil können Dir schlimmstenfalls Strafzinsen berechnet werden. Ich werde mich daher hüten, jemand hier zu sagen, er kann sich mit all dem Zeit lassen so lange er will...

Und solange zu Immobilien von Grenzgängern kein Steuergesetz von Luxemburger Seite verabschiedet und in Kraft gesetzt ist, bewegen sich hier wohl alle in einer Grauzone.


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sheriff
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17 Jahren  ago  

Vielen Dank Meffo für Deine Antworten! Ja richtig, es handelt sich um das Jahr 2006. Bis wann hätte ich diese denn spätestens abgeben sollen? Hast Du eine Telefonnummer von der Steuerbehörde, wo ich mal nett und freundlich nachfragen könnte ob man meine Erklärung noch anerkennt? Danke!


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Meffo
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17 Jahren  ago  

Wenn es Dir keine so großen Umstände macht, würde ich empfehlen, einfach die ESt-Erklärung 2006 anzufertigen, und abzuschicken mit einem kleinen Begleitschreiben, wo Du einigermaßen plausibel die Verspätung entschuldigst.

Der gesetzliche Abgabetermin ist der 31. März des darauffolgenden Jahres. Die Abgabefrist kann auf mündliches oder schriftliches ausreichend begründetes Begehren des Steuerpflichtigen oder seines Vertreters vom zuständigen Steuerbüro verlängert werden.

Bislang gab es noch kaum Probleme mit verspäteten Abgaben. Aber Du kannst Dich rein rechtlich gesehen nicht darauf verlassen, dass es weiterhin bzw. gerade bei Dir akzeptiert wird.

Zuständig ist für deutsche Grenzgänger

http://www.impotsdirects.public.lu/profil/organigramme/impo_pers/luxembourgY/index.html

Das mit dem Anrufen halte ich in diesem Falle für keine so dolle Idee. Denn das Steuerbüro für Grenzgänger ist ein Massenbetrieb. Ob Du da überhaupt telefonisch durchkonmmst, ist schon mal fraglich. Da Du dort noch keine Akte hast, hast Du auch keinen speziellen Ansprechpartner. Es macht wenig Sinn, von Sachbearbeiter A etwas Kulantes zu hören, und dann später nach Eingabe der Schriftakte von Sachbearbeiter B abgeschoben zu werden ...

Am besten ist hier der schriftliche Weg; dann bekommst Du wenigstens eine Akte mit eigener Nummer und Sachbearbeiter. Mit einer solchen Referenzadresse bist Du dann bürokratisch überhaupt existent und es lässt sich dann sinnvoll über alles Weitere kommunizieren!