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Forum / Allgemeines

STEUERERKLÄRUNG  

Anonymous
Anonyme

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21 Jahren  ago  

Hallo Ihr Lieben´, ich bin neu hier und hoffe das mir jemande helfen kann. Bin wie der Kollege ein Paar Reihen tiefer , seit Ende 2003 verheiratet. Nun ist es so das mein Mann von Juni 2003 bis Januar 2004 in Lux. beschäftigt war und seit Januar 2004 wieder in Deutschland arbeitet . Nun meine Frage : Muß ich eine Steuererklärung machen? Bekomme ich automatisch eine Steuerrückzahlung ?Auch ohne Steuererklärung? Wenn ich eine machen muß, muß ich die auch die Folgejahre machen (weil mein Mann ja wieder in Deutschland arbeitet ) Wie sind die besten Steuerklassen - wenn wir beide im Angestelltenverhältnis sind

danke vorab und sorry für die nervigen Fragen ist als Grenzgänger doch nicht so einfach 😉

bis dahin Frohes Arbeiten

Myrielle


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Lundy
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21 Jahren  ago  

Hallo,

mit Hilfe der Suchfunktion oben rechts wirst Du unter dem Stichwort "Steuererklärung" viele gute Antworten finden. Um Deine Fragen beantworten zu können, müsstest Du noch mehr Informationen preisgeben, z.B. arbeitest Du auch in Luxembourg oder evtl. in Deutschland oder gar nicht, etc. Für den Fall, dass Du letztes Jahr nicht gearbeitet hast, solltet ihr auf jeden Fall eine Steuererklärung in Luxembourg machen. Dein einerseits bekam Dein Mann zuviel Steuern abgezogen, weil er mitten im Jahr den Job begann, zum anderen hat sich seine Steuerklasse Ende 2003 zu euren Gunsten verändert. (Für den Fall, dass der damalige AG Deines Mannes bereits Ende 2003 die Änderung der Steuerklasse veranlasst und die zuviel einbehalten Steuern ausgezahlt hat, relativiert sich das Ganze) Wie gesagt, die Such-Funktion wird Dir weiterhelfen!

Viele Grüße

Lundy


Anonymous
Anonyme

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21 Jahren  ago  

danke erstmal für die hilfe also ich habe letztes jahr ebenfalls in lux. gearbeitet (ganztags) von uns wurde noch keiner letztes jahr in die neue steuerklasse gesetzt fuer weitere infos bin ich stets dankbar

danke im voraus myrielle


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Lundy
129 Messages

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21 Jahren  ago  

Hallo Myrielle,

nach meinem Wissen ist man verpflichtet einen Steuererklärung in Luxembourg abzugeben, wenn beide Ehepartner in Luxembourg berufstätig sind. Da bei euch allerdings noch keine Anpassung der Steuerklasse durchgeführt wurde, dürfte sich diesmal die Steuererklärung ohnehin lohnen. Hierzu kann ich das Buch vom Autorenteam Krecke/die Bartolomeo nur wärmstens empfehlen!

Viele Grüße

Lundy


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flappes
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21 Jahren  ago  

Kannst du bitte noch mehr Infos zu dem Buch geben? Z.b. ISBN oder Titel?

Danke Flappes