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Forum / Allgemeines

Steuerchat 29. Febuar 12-13 Uhr  

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Jamesunwix
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9 Jahren  ago  

D.H. wenn 1 Partner in LUX und 1 Partner in DE arbeitet (>65 % des Einkommen aus LUX), sollte der "luxemburger" Partner sich als "nicht ansässiger" angeben, damit das deutsche Einkommen nicht mit angerechnet wird für den Steuersatz? Dafür entfallen dann aber die Möglichkeiten des Absetzens von Versicherungen, Zinsen und Bausparverträgen?


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9 Jahren  ago  

Nordmarc: Die Kinder erhöhen die Grenzbeträge, also 672 x Kind. Handwerkerleistungen können grundsätzlich nicht abgesetzt werden, wie in D. ABer: Wenn sich z.B. aus der Nebenkostenabrechnung Hausmeisterkosten ergeben, werden diese wie Kosten des Hauspersonals anerkannt.


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9 Jahren  ago  

Anima1 : Ja, gerade die Kosten, die ärztlich verordnet wurden, aber keine Kasse zahlt, können dort angesetzt werden.


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9 Jahren  ago  

Dr. Pepper: Ja genau. Man muss das durchrechnen. Nach meiner Erfahrung lohnt sich die Besteuerung als Ansässiger nicht mehr, wenn der in D arbeitende Ehegatte mehr als 10000 € verdienst, bei 2 Kindern kann das auch in Richtung 18000 € gehen .


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9 Jahren  ago  

22 bobby, dann kann es zu einer dicken Nachzahlung kommen.


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9 Jahren  ago  

Kennen Sie auch das Feld 1335. Dort können freiwillige Beiträge in das dt. Rentensystem eingesetz werden. Macht nur keiner, also freiwillig dort einzahlen.


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Jamesunwix
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9 Jahren  ago  

OK, aber Steuersatz für "Ansässig" und "Nicht ansässig" grundsätzlich gleich (außer bei Einkünften durch Ehepartner in DE)? Es geht nur um die Möglichkeit des Absetzens?


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9 Jahren  ago  

Dr. Pepper. Wenn der dt. Ehegatte keine Einkünfte hat, können die Sonderausgaben angesetzt werde. DAs lux. System bevorzugt Alleinverdiener (also ein Ehegatten, oder die Alleinerziehenden)


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bwolf81
Luxemburg | 0 Messages

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9 Jahren  ago  

Ok, also NUR die ärztlich verordneten Kosten - keine freiwilligen Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft?


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9 Jahren  ago  

Beiträge zu deutschen Versorgungswerken von Anwälten, Ärzten, Apothekern können in Feld 1335 eingetragen werden. Derzeit erkennt das lux. Finanzamt dort aber nur einen Höchstbetrag von 1200 € an. Diverse Anfechtungsverfahren laufen derzeit.


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Britaiply
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9 Jahren  ago  

Vielen Dank Steuerlux, für die ausführlichen Auskünfte. Wie sind die Fristen zur Abgabe der Steuererklärungen - wäre es noch möglich eine Erklärung für 2014 abzugeben. Wie wird eine die Eintragung einer Lebenspartnerschaft steuerlich berücksichtigt, ab dem Termin oder rückwirkend für das ganze Jahr. Besten Dank.


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9 Jahren  ago  

Dragi 7: Das dauert oft 6-8 Monate. Die Finanzverwaltugn belohnt die frühe Abgabe, es kann aber mal 2 Monate dauern. Grenzgänger haben aber auch schon 3 Jahre gewartet.


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9 Jahren  ago  

Freeman 1979: Konsumkredit ist das GEgenteil von Immobilienkredit. Also alles mögliche: Auto, Reisen auf Kredit, Küchen etc. , Kontoüberziehung


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9 Jahren  ago  

Anima1. Die Arztkosten immer.


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PsstGeheim
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9 Jahren  ago  

Guten Tag, folgende Frage von mir: Zinseinkünfte in D weit unterhalb Sparerfreibetrag Zinseinkünfte in L minimal (20-30 €) aber seit 2015 ja keine Quellensteuer mehr abgezogen, dafür Meldung an D Sonst keinerlei Einkünfte in D Wohnhaft in D, Grenzgänger Muss ich wegen der Zinseinkünfte Sterkl. in D machen ?