D.H. wenn 1 Partner in LUX und 1 Partner in DE arbeitet (>65 % des Einkommen aus LUX), sollte der "luxemburger" Partner sich als "nicht ansässiger" angeben, damit das deutsche Einkommen nicht mit angerechnet wird für den Steuersatz? Dafür entfallen dann aber die Möglichkeiten des Absetzens von Versicherungen, Zinsen und Bausparverträgen?
Vielen Dank Steuerlux, für die ausführlichen Auskünfte. Wie sind die Fristen zur Abgabe der Steuererklärungen - wäre es noch möglich eine Erklärung für 2014 abzugeben. Wie wird eine die Eintragung einer Lebenspartnerschaft steuerlich berücksichtigt, ab dem Termin oder rückwirkend für das ganze Jahr. Besten Dank.
Guten Tag, folgende Frage von mir: Zinseinkünfte in D weit unterhalb Sparerfreibetrag Zinseinkünfte in L minimal (20-30 €) aber seit 2015 ja keine Quellensteuer mehr abgezogen, dafür Meldung an D Sonst keinerlei Einkünfte in D Wohnhaft in D, Grenzgänger Muss ich wegen der Zinseinkünfte Sterkl. in D machen ?