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Forum / Allgemeines

Steuerchat 29. Febuar 12-13 Uhr  

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9 Jahren  ago  

Es ist das Feld 319 anzukreuzen. Das bezieht sich nur auf den Grenzgänger und dessen Einkünfte


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9 Jahren  ago  

der Lohn der Ehefrau wird auf der Seite 7 in der Spalte steuerbefreite Einkünfte eingetragen


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henkel12
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9 Jahren  ago  

können freiwillige (zusätzliche) Einzahlungen in die Rentenkasse voll abgesetzt werden?


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9 Jahren  ago  

Deutsche Sozialversicherungsbeiträge werden eingetragen im Feld 1434 (SEite 14)


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9 Jahren  ago  

Wenn der deutsche Ehegatte allerdings mehr als 10000 € verdient, keine Kinder, rechnen sich die Sonderausgaben nicht mehr, da ja der Steuersatz steigt durch beide Gehälter.


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9 Jahren  ago  

22 bobby muss eine Steuererklärung in L abgeben , wenn beide Eheleute dort arbeiten und das zu versteuernde Einkommen höher ist als 36000 €


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Jamesunwix
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9 Jahren  ago  

Angenommen: Ein Ehepartner arbeitet in DE und einer in LUX.

Ist es für die luxemburgische Steuererklärung wichtig, ob für den deutschen Partner gemeinsame oder getrennte Veranlagung gewählt wurde oder provitierte der luxemburgische Part so oder so von geringeren Steuern im Fall der Hochzeit?


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9 Jahren  ago  

Die Geburtszulagen werden nicht versteuert, dafür gibt es auch gar kein Feld.


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bwolf81
Luxemburg | 0 Messages

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9 Jahren  ago  

Meine Situation: ledig, 1 Kind (geb. 2015) Wohnort Dtld. : Zähle ich alle Positionen – die aus der AN Tätigkeit ( Certificat de Salaire) und die aus dem Mutterschutz bzw. Elterngeld (Certificat de Rémurération) zusammen und gebe sie kummuliert in der Steuererklärung an? Oder werden die Einkünfte im Mutterschutz bzw. das Elterngeld gesondert betrachtet ? Wenn ja, wie?


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9 Jahren  ago  

Die Kapitaleinkünfte muss ein Grenzgänger erst einmal NICHT in L versteuern. Es stellt sich die Frage, ob sie evtl. bei der 90% Grenze zu berücksichtigen sind. Hier gibt es 2 unterschiedliche Meinungen: Meine Meinung: Nach dem Gesetz müssen die KAP nicht mitgezählt werden. Dem haben sich auch andere lux. Finanzbeamte angeschlossen. Nach der Seite Guichet gibt es eine Stelle, wo die dann zu berücksichtigen sind.


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9 Jahren  ago  

Wenn die Ehefrau Lehrerin, also bestimmt mehr als 20000 € verdient, kann man zwar das Arbeitszimmer ansetzen, das wirkt sich aber alles gar nicht aus. Eine Besteuerung als Nicht-Ansässiger ist dann nur möglich. Steuerstattung ca. 20 €.


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9 Jahren  ago  

Die freiwilligen Einzahlungen in die LUX Rentenkasse können VOLL abgesetzt werden in der lux. Steuererklärung. NICHT aber in der deutschen Steuererklärung.


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9 Jahren  ago  

Dr. Pepper: Die dt. Steuererklärung unabhängig von der luxemburger. Es ist also für die l.ux. Erklärugn egal, welche Veranlagungsart in D gewählt wurde. Im Fall der Hochzeit lohnt sich meist eine Steuererklärung in L nur im Jahr der Heirat, wenn der andere Ehegatte in D Vollzeit arbeitet. Danach profitiert man nur noch von der Steuerklasse 2 und braucht eigentlich keine Erklärung mehr in L abzugeben.


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9 Jahren  ago  

Anima 1 muss nur das Geld für den Zeitraum des Mutterschutzes in der Steuererkärung eintragen, Feld 709, NICHT aber das Elterngeld. Das ist steuerfrei und wird in Lux auch nicht unter Progressionsvorbehalt berücksichtigt.


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9 Jahren  ago  

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