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Angekündigte Erhöhung für SP98
Guten Tag, ich habe zunächst eine sehr allgemeine Frage seit Mitte 2014 lebe ich mit meiner Partnerin in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Meine Partnerin arbeitet in Deutschland und macht auch dort ihre Steuererklärung. Da wir uns letztes Jahr ein Haus gekauft haben, denke ich darüber nach zum ersten Mal eine Steuererklärung in Luxemburg zu machen. Kann ich die Darlehenszinsen vollständig in Luxemburg geltend machen oder nur zur Hälfte. Muss ich meine Partnerin mit auf der luxemburgischen Steuererklärung angeben (ihr Gehalt, etc.)? Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Sehr geehrte damen und herren, die konstellation ist folgende: ehepaar, beide wohnhaft in deutschland, verheiratet ab januar 2015, ehemann arbeitet in luxemburg, ehefrau arbeitet in deutschland. Ehemann (steuerklasse 1a in luxemburg) verdient netto mehr als ehefrau (steuerklasse 4 in deutschland). Brutto der ehefrau ist jedoch höher als das des ehemannes. Es besteht ein gemeinsames darlehen besteht für die selbstgenutzte immobilie. Luxemburg hat für das steuerjahr 2015 eine erinnerung zur abgabe der steuererklärung geschickt. Welche kreuzchen müssen gemacht werden bei zusätzlichen auskünfte und anträge? Wie errechnen sich die 50% der tätigkeitseinkünfte des haushalts? Geht man hier vom deutschen brutto oder vom deutschen netto aus? Das erschliesst sich mir nicht. Welche bedeutung haben in diesem zusammenhang die felder 318 und 319? Wo muss jetzt in der luxemb. Erklärung der lohn der ehefrau (sollte doch eigentlich das brutto sein) eingetragen werden (welches feld), was kann zusätzlich wo eingetragen werden (deutsche sozialversicherungsabgaben, deutsche lohnsteuer, etc.). wie sieht es mit den restlichen angaben aus? Sonderausgaben, zinsen für darlehen, sind hier die doppelten pauschbeträge anzusetzen (vorausgesetzt, die ausgaben erreichen diese)? Weiterhin habe ich von anderer seite gehört, dass es passieren kann, dass keine sonderausgaben seitens der steuerverwaltung anerkannt werden. Kann das sein? Weiterhin wurde dem ehemann ein zinszuschuss in höhe von 3.500€ gezahlt. Wie ist hier die anlage vermietung und verpachtung auszufüllen? Müsste dann doch rein rechnerich zu einkümften aus vermietung und verpachtung führen, oder? Kann man pauschal sagen, was die voraussetzungen für die steuerklasse 2 des ehemannes in luxemburg sind? Wie das ganze in deutschland zu regeln ist, wissen wir. Vielen dank für ihre hilfe! viel text...ich weiss...sorry 🙂
In Luxemburg kann Sathan die Zinsen geltend machen. Aber nur die Hälfte, wenn sie die Zinsen teilt. ABER: Ja, die Partnerin sollte angegeben werden, denn dann profitieren Sie von der Steuerklasse 2, was viel günstiger ist. Die Zinsen werden dann aber wohl entfallen bzw. wirken sich nicht mehr aus.