c. Elterngeld aa. Rechtslage bis 2016
Elterngeld wird für den Zeitraum von sechs Monaten gewährt. Es wird brutto abgerechnet. Hiervon werden noch Sozialversicherungsbeiträge in Abzug gebracht. Steuern fallen nicht an. Das Elterngeld ist in Luxemburg steuerfrei und wird auch nicht unter Progressionsvorbehalt berücksichtigt. Es wird folglich überhaupt nicht in die Steuererklärung eingetragen.
bb. Rechtslage ab 2017
Durch die Änderung des Gesetzes zum 1.12.2016 hat sich auch die Besteuerung geändert. Elterngeld ist seitdem steuerpflichtig. Es wird abgerechnet wie die sonstigen Lohnersatzleistungen, nämlich auf einer Lohnsteuerbescheinigung. Demgemäß wurde der Artikel 11 des Steuergesetzes um den Buchstaben 1a ergänzt.