M.E. werden mit dem neuen System rund 14.000 Grenzgänger, die bislang kein Interesse an einer lux. Steuererklärung hatten, dazu genötigt.
neuhier2013: Die hohe Nachzahlung ergibt sich ja schon aus der dt. Steuerklasse 3. Die meisten wollen schon das Jahr über die Steuern zahlen und wählen die 4. In 2017 bleibt alles beim Alten. In 2018 wird das darauf hinauslaufen, dass die Steuerklasse 1 günstiger ist und die Frage der Finanzverwaltung nach den globalen EInkünften nicht beantwortet.
Es hätte schlimmer kommen können. Im umgekehrten Fall berechnet Deutschland nämlich bei Grenzgängern grundsätzlich die Steuerklasse 1. Erst mit der Steuererklärung kann man dann nachweisen, dass man 90% des HAUSHALTSEINKOMMENS in D erzielt. Mit diesem System würde Luxemburg auch die Steuerverwaltung nicht so herausfordern.
Verstehe ich das richtig, dass die Luxemburger Behörden die Einkünfte des Ehepartners aus D selbstständig erfragen und der Grenzgänger keine weiteren Pflichten hier hat? Meine Frau macht in 2017 Elternzeit in D, erhält also nur Elterngeld. Werde ich (AN in LUX) in 2018 dann steuerlich so behandelt, als ob meine Frau in 2017 keinerlei Einnahmen hatte?