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Forum / Allgemeines

Steuerchat 10. März 2017 12-13 Uhr  

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8 Jahren  ago  

gameover: Das lux. Finanzamt wird auch Kapitaleinkünfte verlangen, wird sie aber nach lux Recht, also viel günstiger bemessen. Der dt. Steuerbescheid dient zwar grundsätzlich als verläßliche Angabe der dt. Einkünfte. Die Kapitalerträge werden in D jedoch in voller Höhe angesetzt. Das muss dann für L "übersetzt" werden in lux. Steuerrecht.


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Russellgeago
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8 Jahren  ago  

Danke für die Antwort. Muss ich denn proaktiv eine Steuererklärung in DE machen, obwohl der Zinsertrag ans deutsche Finanzamt gemeldet wird (durch die Bank im Rahmen des automatischen Informationsaustausch an die deutschen Finazbehörden)? Oder müsste sich die Steuerbehörde bei mir melden?


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8 Jahren  ago  

eliep; nein, konkrete Zuordnung, also Deutschland.


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receptgadog
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8 Jahren  ago  

vielen dank. Sind die Fahrtkosten als Pauschal berücksichtigt? oder werden sie nach der tatsächlichen Entfernung berechnet? mein Mann macht gerade ein Fernstudium, kann man es in der Steuererklärung absetzen?


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Eddy Thor
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8 Jahren  ago  

Bitte keine Fragen mehr


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8 Jahren  ago  

B4tm4m: Meldet man sich nicht auf die Rückfrage des FA, erhält man die Steuerklasse 1. Die 1a für Verheiratete und die jetzt noch übliche Frage nach den 50% ist also ab 2018 obsolet. Die 1a ist also für Grenzgänger faktisch abgeschafft. Es gibt dann nur noch die 2 mit einer %-Zahl. Man muss also errechnen, was günstiger ist: 1 oder 2 / %. Wie genau die Antragstellung abläuft, steht noch nicht fest. Das Finanzamt wird noch einen Circulaire erlassen. Im Prinzip kann man aber jetzt schon das FA formlos anschreiben und die FAkten liefern.


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8 Jahren  ago  

pendler111: als Minijob? In D angemeldet oder in L? Oder selbständig in D?


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8 Jahren  ago  

CaptainHOOK Steuern kann man grundsätzlich nicht steuermindernd abziehen.


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8 Jahren  ago  

Ich will noch alle Fragen, die bis 13 Uhr eingingen beantworten.


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Eddy Thor
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8 Jahren  ago  

BITTE KEINE FRAGEN MEHR - DER CHAT WIRD NACH BEANTWORTUNG DER FRAGEN GESCHLOSSEN; BLEIBT ABER SICHTBAR.


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8 Jahren  ago  

evgnez: Nettoverdienst = Gewinn bei Selbständigen. Zu den Ausgaben zäht auch die Umsatzsteuer. Bei den Fahrtkosten Pauschale von 2574 €, wie jeder Angestellte.


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8 Jahren  ago  

Grenzgaenger2014: In einem normalen Jahr zahlen Ehepaare in LUX grundsätzlich nach. Manchmal kann man das durch einen Tausch der Steuerkarten abmildern.


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8 Jahren  ago  

nordmarc: 5400 sind gesetzt. Darüber hinaus geht nix.


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8 Jahren  ago  

gameover: Ja, denn beispielsweise gilt bei Veräußerungsgewinnen nach lux. REcht noch die 6-Monats-Frist und Dividenden werden nur zur Hälfte angesetzt. Im Dt. Steuerbescheid steht ja alles drin. Erträgnisaufstellung ist wohl der beste Nachweis.


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8 Jahren  ago  

Landei: Nein, dass ist derzeit ein weitverbreitetes Gerücht. Die Klasse 2 ist immer noch günstiger.