gameover: Das lux. Finanzamt wird auch Kapitaleinkünfte verlangen, wird sie aber nach lux Recht, also viel günstiger bemessen. Der dt. Steuerbescheid dient zwar grundsätzlich als verläßliche Angabe der dt. Einkünfte. Die Kapitalerträge werden in D jedoch in voller Höhe angesetzt. Das muss dann für L "übersetzt" werden in lux. Steuerrecht.
Danke für die Antwort. Muss ich denn proaktiv eine Steuererklärung in DE machen, obwohl der Zinsertrag ans deutsche Finanzamt gemeldet wird (durch die Bank im Rahmen des automatischen Informationsaustausch an die deutschen Finazbehörden)? Oder müsste sich die Steuerbehörde bei mir melden?
B4tm4m: Meldet man sich nicht auf die Rückfrage des FA, erhält man die Steuerklasse 1. Die 1a für Verheiratete und die jetzt noch übliche Frage nach den 50% ist also ab 2018 obsolet. Die 1a ist also für Grenzgänger faktisch abgeschafft. Es gibt dann nur noch die 2 mit einer %-Zahl. Man muss also errechnen, was günstiger ist: 1 oder 2 / %. Wie genau die Antragstellung abläuft, steht noch nicht fest. Das Finanzamt wird noch einen Circulaire erlassen. Im Prinzip kann man aber jetzt schon das FA formlos anschreiben und die FAkten liefern.