Folgende Gegebenheiten:
Ehepaar wohnhaft in D, 1 Kind
Sie Grenzgängerin L Verdienst 35.000€ /Jahr Er Angestellter in D Verdienst 85.000€/Jahr
Da weniger als 50% des Haushaltseinkommens in L erzielt werden, hat die Ehefrau Steuerklasse 1a.
Somit ändert sich doch für diese Konstellation in 2018 mit der Steuerreform nichts, da dies doch nur die Personen betrifft die in der günstigeren Steuerklasse 2 eingeteilt sind. Denn es ist doch immer die Rede davon dass die Verschlechterung nur durch die Eingruppierung in die ungünstigere Steuerklasse 1 bedingt ist.
Dies ist doch in diesem Fall nicht so, oder ändert sich auch in diesem Fall etwas? Und wenn ja wie sollte das weitere Vorgehen aussehen?
Vielen Dank im Voraus.