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Forum / Allgemeines

Steuerchat 10. März 2017 12-13 Uhr  

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jacqueline90
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8 Jahren  ago  

Vielen Dank für die Antwort. Unser Jahreseinkommen liegt bei ca. 62.000€, können Sie abschätzen wie hoch da der Nachzahlungsbetrag ist aus Erfahrung. Ich habe mal gehört ca. 1 Nettoeinkommen?

Jaqueline 90: Verheiratete müssen eine Steuererklärung abgeben ab einem zu versteuernden Einkommen von 36.000 €. Bis Mai waren Sie ja beide in der Steuerklasse 1. Es wird meiner Einschätzung nach zu einem Ergebnis von +- 0 kommen. Normalerweise zahlen Ehegatten immer nach, je nach Einkommen können das auch mal 5000 Euro im Jahr sein.


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8 Jahren  ago  

DrPepper: Der Pauschbetrag kann nur 1x angesetzt werden, der doppelte Pauschbetrag setzt voraus, dass beide in LUX sozialversichert sind.


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Jamesunwix
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8 Jahren  ago  

Annahme: Ein Ehepartner arbeitet in LUX, der andere in DE, Wohnsitz DE (>50 % des EK aus LUX, Feld 318 angekreuzt, Feld 319 nicht angekreuzt, Heirat in 2016). Darf man für den in Deutschland arbeitenden Ehepartner Werbungskosten (Pauschbetrag) absetzen? Falls ja, wie viele und in welchem Feld wäre es einzutragen? Zusammen mit eigenen Werbungskosten in Feld 749 oder in einem anderen Feld? Darf man für den in Deutschland arbeitenden Ehepartner Fahrtkosten absetzen? Falls ja, wie viele und in welchem Feld wäre es einzutragen? Zusammen mit eigenen Fahrtkosten in Feld 757 oder in einem anderen Feld?

Vielen Dank vorab!


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Russellgeago
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8 Jahren  ago  

Hallo! Bin wohnhaft in DE und arbeite in LU. 100% Einkommen wird in LU versteuert. Habe einen Zinsertrag vom LU Tagesgeldkonto und liege damit über dem Freibetrag in DE. Muss ich den Zinsertrag in DE versteuern (extra und nur hierfür eine Steuererklärung machen) oder kann ich es in Steuererklärung LU angeben? Danke!


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8 Jahren  ago  

eliep: Nebentätigkeiten lohnen sich immer. Man hat immer mehr Geld, egal wieviel Steuern gezahlt werden. So wie ich das verstehe, werden Sie als Grenzgänger im NEbenjob nach Luxemburg entsendet. Dann fallen in D gar keine STeuern an. sondern alles komplett in L.


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kristiandelgad
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8 Jahren  ago  

Guten Tag, wir sind gepacst, ich Steuerklasse 1a, sie Steuerklasse 1. Könnnen wir den pauschalen Freibetrag für Kinder, die nicht zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehören auch bei gemeinsamen Veranlagung (Steuerklasse 2) geltend machen oder ginge das nur wenn wir in unseren Steuerklassen blieben? Was sind die Voraussetzungen hierfür. Ich hatte von einem Limit von 3480 EUR pro Jahr gelesen! Herzlichen Dank!


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GeorgeBex
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8 Jahren  ago  

Hallo Herr Wonnebauer,

folgendes Szenario: Steuerreform 2018 für Grenzgänger; es werden weniger als 90% des Einkommens in Luxemburg erzielt.

Bei einem aktuellen Monatsgehalt in LU von 9.800€ werden in Steuerklasse II aktuell ca 21% des Einkommens als Steuer bezahlt. Ab 2018 in Steuerklasse I wären es ca 29%. Verstehe ich es richtig, dass es eine Alternative wäre, das Einkommen des Partners in Deutschland miteinzubeziehen und folgende Rechnung aufzumachen: Gesamteinkommen sind 13.200€, davon 9.800€ in LU und 3.400€ in D. Wenn das Einkommen aus D mitberücksichtigt würde, errechnete sich der Steuersatz in Klasse II aus dem Gesamteinkommen von 13.200€ und betrüge dann ca 25%. Das heißt, auf das in LU erarbeitete Gehalt von 9.800€ würden 25% Steuern bezahlt. Somit wären das immerhin 4% weniger als in Steuerklasse I. Ist diese Annahme korrekt? Danke für Ihre Antwort!


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receptgadog
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8 Jahren  ago  

Guten Tag Herr Wonnebauer, ich werde vielleicht in Luxemburg fürs erste Mal eingestellt. Mein Mann arbeitet im Moment nicht, wir haben 2 Kinder und wohnen in DE. hier meine Fragen: 1. Welche Steuerklasse bekomme ich dann und wie viel zieht man ungefähr an Steuer vom Brutto ab (wieviel netto hätte ich bei Brutto 3000€ ?)? 2. bekomme ich zum Kindergeld auch das Schulanfangsgeld für meine Kinder? wenn ja, jedes Jahr? 3. muss ich 2 Steuerklärungen machen? 4. wie berechnet man die Fahrtkosten? ich habe sie beim Kalkulator auch erfassen müssen, verstehe aber nicht wirklich, wie es funktioniert. außerdem bin ich nicht so ganz sicher, ob der Brutto-Netto Rechner verlässig ist... 5. im allgemeinen, gibt es auch andere Vorteile bei einer Einstellung in Lux?

vielen dank im voraus für Ihre Anworte Mit freundlichen Grüßen Ilaria


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8 Jahren  ago  

B4tm4m: In dem Fall rechne ich über den Daumen gepeilt mit einem Nettoverlust von 80 € im Monat. Ich habe jetzt keine Zeit für eine Berechnung, habe aber schon viele andere gemacht. In den meisten Fällen lohnt es sich, die STeuerklasse 2 zu beantragen. Dann muss man sein dt. EInkommen offen legen. Das lux. Finanzamt wird dieses Jahr alle verheirateten Grenzgänger diesbezüglich anschreiben. Gestern habe ich noch eine BEratung gemacht, in der der Steuerverlust bei 100 - 200 Euro im Monat lag, je nach Gehalt in D.


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ClintonfuG
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8 Jahren  ago  

Vielen Dank für die Antwort! Es findet nicht direkt eine Entsendung im Nebenjob nach Luxemburg statt. Meinem Auftraggeber ist es egal wo ich die Nebentätigkeit verrichte. Die Frage ging eher in die Richtung, ob ich ggf. die Stunden, die ich D im Rahmen der Ausübung der Nebentätgikeit verrichte dann auch in D versteuern muss, oder ob dieses prinzipiell immer via LUX laufen kann.

Mein Lebensmittelpunkt ist D, unterhalt der Woche bin ich in L.


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8 Jahren  ago  

Marek0877: Ich glaube nicht, dass die Aussage der Bausparkasse steuerlich richtig ist. Es gibt auch in Luxemburg ein Rückwirkungsverbot. Altfälle werden grundsätzlich nicht nach einer neuen Rechtslage behandelt. Fakt ist aber auch, dass die Finanzamter seit mind. 2 Jahre bei Bausparverträgen genau prüfen und Rückfragen stellen.


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8 Jahren  ago  

wilds: die Sollzinsen werden in 1019 eingetragen und aufgeteilt, wenn der Kredit auf beide Eheleute läuft, sonst nicht. Ist aber im Ergebnis auch egal. Elterngeld und Erziehungszulagen werden nicht eingetragen. NEU: Elterngeld ab Dezember 2016 ist einzutragen, aber wurde wahrscheinlich noch niemandem ausgezahlt in 2016. Kapitalerträge kann man ruhig eintragen, Freibetrag 3000 €. Dient nur der 90%-Grenze-Berechung.


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ATIENZA56
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8 Jahren  ago  

Vielen Dank Herr Wonnebauer! Das Sie in diesem Chat keine Zeit zum berechnen haben ist mir natürlich bewusst und geht auch vollkommen in Ordnung. Mir genügt es bereits eine Tendenz zu bekommen und diese habe ich ja dann von Ihnen erhalten.

Das heißt also, wir werden vom luxemburgischen Finanzamt angeschrieben und müssen eine Steuererklärung abgeben, korrekt? Nehmen wir dann die Zusammenveranlagung oder haben wir keine andere Wahl?

Erhalte ich denn überhaupt noch die Steuerklasse 2? Also wie hoch ist jetzt die Schwelle, sind es die 50 oder die 90 % vom Haushaltseinkommen? Wie beantragt man denn die Steuerklasse? Denn bisher ging das ja von selbst, wenn man (wie ich) nachweisen konnte das man verheiratet ist und eben ein Kind hat.

Danke schon mal für Ihre Antwort. Grüße Alex


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8 Jahren  ago  

CaptainHook: Die Haushaltsausgleichssteuer wird nirgendwo eingetragen.


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8 Jahren  ago  

SEWA: hier rechne ich mit 30 Euro Steuernachteil im Monat (Daumenpeilung). Ist also nicht tragisch. Rückholung durch STeuererklärung je nach Ihren Sonderausgaben.