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Forum / Allgemeines

Steuerchat 10. März 2017 12-13 Uhr  

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ZaimAmike
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8 Jahren  ago  

Meine Frau arbeite seit Januar Teilzeit in Deutschland. (Bruttoverdienst 735 Euro) Ich arbeite Vollzeit in Luxemburg. (Bruttoverdienst 2.870 Euro) Mit welchen unterjährigen Einbußen haben wir aufgrund der Steuerreform ab 2018 ca. zu rechnen? Und wieviel davon ist korrekturfähig über die Steuererklärung zurück zu holen?

Vielen Dank!


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Migueltat
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8 Jahren  ago  

Ich zahle Unterhalt für ein Kind und habe diesen auf meine Steuerkarte eingetragen (2700 EUR jährlich (225x12)). 1) Ich habe mittlerweile ein Jahresgehalt von Brutto 65000. Sind 2700 EUR da noch eine außergewöhnliche Belastung? 2) Wie prüft das Steueramt nach, ob man wirklich zu mehr als 50% zum Unterhalt des Kindes beiträgt? 3) Geht es bei den >50 % nur um die Unterhaltszahlungen oder sind da auch andere Ausgaben wie z.B. Kauf von Kleidung/Spielsachen integriert? 4) Unter welchem Punkt sind Beiträge an eine Gewerkschaft abzusetzen?

Vielen Dank im Voraus.


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maruna82
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8 Jahren  ago  

Hallo Steuerlux, wir haben Nachwuchs bekommen. Auf wessen Steuerkarte wird das Kind am besten geschrieben : Mann (LUX) 40T€ oder Frau (D) 20T€? Wenn ich eine Steuererklärung in D mache, kommt der Progressionsvorbehalt bei uns zur Geltung?


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8 Jahren  ago  

Sewa: Ihre Ehefrau arbeitet nicht. Die Zusammenveranlagung ist in LUX der Normalfall. Sie wählen dann noch auf der Seite 3 des Formuals " Veranlagung als Ansässiger". Keine Einkünfte = Keine Eintragung


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8 Jahren  ago  

Guten Tag ich habe folgende Frage: Ich bekomme Rente in Lux. Steuerklasse 1 a, ca. 2.500,-- brutto, meine Frau Gehalt Deutschl. brutto 3.400,--. Was bedeutet das für uns ab dem kommenden Jahr, welche Einbußen haben wir finanziell und was müssen wir unternehmen. Wir machen seit Jahren immer unsere Steuererklärung in D., in Lux. habe ich noch nie eine gemacht. Vielen lieben Dank


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ZaimAmike
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8 Jahren  ago  

Meine Frau arbeitet in Deutschland, ich in Luxemburg. Zusätzlich hat meine Frau auch noch Einnahmen aus Vermietung. Wirken diese sich ab der Steuerreform 2018 auch auf meine Steuerlast in Luxemburg aus?

Vielen Dank!


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8 Jahren  ago  

nordmarc: Grundsätzlich kann man Handwerkerkosten in einer lux. Steuererklärung NICHT absetzen. Putzfrauen schon, wenn sie angestellt sind.


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CasinoPinUp
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8 Jahren  ago  

Hallo,

wir haben folgende Ausgangssituation: Mann verdient knapp 80TEUR p.a. brutto in Lux., Frau hat Minijob in Deutschland, hieraus ca. 5 TEUR p.a., Zinseinkünfte in D. max 2 TEUR p.a. Daher mehr als 90% der Einkünfte in Lux.

Müssen wir den Minijob in D. (der ja in D. steuerfrei ist) bei der lux. Steuererklärung auch angeben/mit versteuern (oder erhöht dieser die Progression in Lux.)? Welche Steuerklasse in Lux. ist für uns am Besten (bisher machen wir jährlich gemeinsame Steuererklärung in Lux., keine ESt-Erklärung in D.)?

Vorab vielen Dank für Ihre Antworten!!!


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nordmarc
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8 Jahren  ago  

Pauschalbeträge für außergewöhnliche Belastungen / Kosten für Hauspersonal, Kinderbetreuung…: Hier gibt es in der Steuererklärung nur sehr kleine bzw kurze Felder zum Eintragen. Wie dokumentiert man die unterschiedlichen Einrichtungen, Haushalthilfe und Beträge für unterschiedliche Zeiträume? Auf separatem Blatt als Anlage zur Steuererklärung?


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Heathergox
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8 Jahren  ago  

Hallo Herr Wonnebauer, bin verheitatet, 3 Kinder im Schulalter, Frau mit Minijob in D. Plane auf 4 Tage die Woche als Angestellter in Lux zu reduzieren und die Restzeit selbständig in D zu arbeiten. Lohnt sich das ? Auf was muss ich achten ? Danke


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Anonyme

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8 Jahren  ago  

tiger60: Grenzgänger-Rentner müssen keine lux. Steuererklärung abgeben. Können aber. Normalerweise hat man aber nichts mehr zum absetzen.

Der Minijob führt dazu, dass man in Deutschland eine Steuererklärung abgeben muss, da dieser in dieser Kombination nicht mehr als steuerfrei angesehen wird.

Man muss dann normalerweise anteilig in die lux. Krankenkasse einzahlen. Das ist mit der CCSS und der DVKA abzuklären.


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MaxPek
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8 Jahren  ago  

Hallo, Mein Mann arbeitet in Luxenburg , ich in Deutschland. Wir haben ein Haus und eine Eigentumswohnung in Deutschland. Können wir die Kreditzinsen der Eigentumswohnung absetzen . Wir sind nur am Wohnort des Hauses gemeldet. Die Wohnung ist nicht vermietet, sie wird von Zeit zu Zeit von uns genutzt.


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fritzmann
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8 Jahren  ago  

Guten Tag,

meine Frau hat in Deutschland eine vermietete Wohnung, die allerdings einen Verlust erwirtschaftet.

Kann man diesen Verlust dann in der lux. Steuererklärung für meine Frau so angeben, also mit einem Minus?

Vielen Dank.


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8 Jahren  ago  

maweko2017: die besagten Kosten werden im Feld 1027 eingetragen. Sie beziehen sich auf Renovierungen, NICHT auf einen NEUBAU!


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Haruka
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8 Jahren  ago  

Sehr geehrter Herr Wonnebauer,

ich arbeite in Luxembourg, mein Partner ist wohnhaft in Deutschland. D.h. ich pendle wöchentlich zum meinem Lebensmittelpunkt in D (Flugzeug). Mein Arbeitgeber ist in LUX, dort habe ich auch die Steuerklasse 1. In Deutschland werden jedoch wir zusammenveranlagt.

Wie ich bisher weiß, wird dank DBA das Einkommen in LUX versteuert, aber unterliegt dem Progressionsvorbehalt in Deutschland. Wie werden meine (sehr hohen) Werbungskosten (also insbesondere doppelte Haushaltsführung, Flugkosten) in Deutschland anerkannt? Werden Sie nur anteilig auf den Progressionsvorbehalt und somit nur Folgen auf die Progression haben? Kann ich trotzdem die Anlage N in Deutschland nutzen oder muss ich die Anlage N-AUS nutzen?

Kann ich "professionelle" Werbungskosten, z.B. Laptop, Telekommunikationskosten, Bücher, in der deutschen und luxemburgischen Steuerklärung (also "doppelt") geltend machen oder sind diese dann nur auf eine beschränkt?

Vielen Dank und beste Grüße