Sehr geehrter Herr Wonnebauer,
ich arbeite in Luxembourg, mein Partner ist wohnhaft in Deutschland. D.h. ich pendle wöchentlich zum meinem Lebensmittelpunkt in D (Flugzeug). Mein Arbeitgeber ist in LUX, dort habe ich auch die Steuerklasse 1. In Deutschland werden jedoch wir zusammenveranlagt.
Wie ich bisher weiß, wird dank DBA das Einkommen in LUX versteuert, aber unterliegt dem Progressionsvorbehalt in Deutschland. Wie werden meine (sehr hohen) Werbungskosten (also insbesondere doppelte Haushaltsführung, Flugkosten) in Deutschland anerkannt? Werden Sie nur anteilig auf den Progressionsvorbehalt und somit nur Folgen auf die Progression haben? Kann ich trotzdem die Anlage N in Deutschland nutzen oder muss ich die Anlage N-AUS nutzen?
Kann ich "professionelle" Werbungskosten, z.B. Laptop, Telekommunikationskosten, Bücher, in der deutschen und luxemburgischen Steuerklärung (also "doppelt") geltend machen oder sind diese dann nur auf eine beschränkt?
Vielen Dank und beste Grüße