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SP95 steigt (geringfügig)
Hallo Herr Wonnebauer, meine Mann und ich sind seit Juni 2016 verheiratet und arbeiten beide in Luxembourg. Müssen wir dieses Jahr für 2016 nur einen Lohnsteuerjahresausgleich machen oder eine Steuererklärung. Gibt es einen Anhaltspunkt von Jahreseinkommen beider Eheleute bei dem man sagen kann ab da muss man Steuern nachzahlen bzw. bekommt eher Steuern rückerstattet? Lieben Dank für Ihre Antwort und ein schönes sonniges Wochenende Jacqueline
Hallo,
laut "guichet.lu" besteht bei im Bau, aber noch nicht bewohnter Immobilie die Möglichkeit, neben den Schuldzinsen weitere Kosten als Werbungskosten gelten zu machen. So wie ich dies verstanden habe, handelt es sich z.B. um Notarkosten, Versicherungen, Kreditgebühren etc. Ähnliches gilt ja auch für Grundstückserwerb, sofern binnen 2 Jahren gebaut wird.
Die Felder 1017- 1070 des Steuerformular beziehen sich ja nur auf die Schuldzinsen, in welchem Feld können/sollen z.B. Notargebühren etc. eingetragen werden?? Müssen diese Kosten dann in das Feld 1501 ???
Danke im Voraus für Ihre Hilfe.
Hallo,
Annahme: Ein Ehepartner arbeitet in LUX, der andere in DE, Wohnsitz DE (>50 % des EK aus LUX; Heirat in 2016). Durch Ankreuzen des Feldes 318 und Nicht-Ankreuzen des Feldes 319 entfällt der Anspruch auf das Absetzen der Sonderausgaben. Gilt dies auch für den Pauschbetrag, welcher in Feld 1432 eingetragen werden kann oder kann dieser dennoch abgesetzt werden? (falls ja, darf er zweimal angesetzt werden oder nur einmal?)
Hallo Herr Wonnebauer,
Was muss ich steuerrechtlich als deutscher Grenzgänger mit luxemburgischen Arbeitgeber beachten, wenn ich plane eine selbstständige Nebentägigkeit (max. 8h die Woche) in Deutschland aufzunehmen? Die Nebentägikeit wird zwar von Deutschland beautragt aber in Luxemburg (nach Feierabend) ausgeführt. --> Wie hoch beläuft sich der Anteil der zusätzlichen Einnahmen, die generiert werden können ohne direkte erhebliche steuerliche Nachteile hieraus zu bekommen (Einkommen aus fester Anstellung: zw. 35.000-40.000€, StKl. 1). --> In anderen Worten wie hoch sind Freibeträge und ab wann rentiert sich eine Nebentätigkeit, ob der hohen Versteuerung nicht mehr?
Herzlichen Dank und viele Grüße!
Guten Tag zusammen, ich hätte gerne mal folgende Fragen beantwortet bzw. Informationen bezüglich der Steuerreform. Seit diesem Jahr habe ich (neben der Index-Erhöhung) nochmals ein paar Euro mehr Netto, was sehr erfreulich ist. Gerne wüsste ich jedoch was ab kommendem Jahr auf uns zu kommt um besser planen zu können. Meine Frau arbeitet 25 Stunden die Woche in Deutschland (Steuerklasse 4) und hat etwa ein Jahresbrutto von 16.500 € und ich arbeite 40 Stunden die Woche in Luxembourg (Steuerklasse 2, da wir ein Kind haben) und habe etwa ein Jahresbrutto von 28.500 €. Was genau wird sich kommendes Jahr für uns verändern? Bleibt die Steuerklasse oder bekomme ich die 1? Wie viel niedriger in etwa wird mein Monatsgehalt werden? Wir machen bereits jetzt schon eine Steuererklärung, auch weiterhin dann? Wie gehen wir am geschicktesten vor was die Ermittlung des Steuersatzes angeht? Wir sind um jede Hilfe dankbar, besonders von einem Steuer-Experten.
Grüße Alex
Guten Tag,
ich habe eine Frage in Bezug auf die Auswirkungen der Steuerreform 2017 im Bereich Bausparen.
Ich habe 2013 und 2015 zwei Bausparverträge aus steuerlichen Gründen (also aus Gründen der Renditeoptimierung und nicht für wohnwirtschaftliche Verwendung) mit einer Laufzeit von 10 Jahren abgeschlossen. Die Gesetzgebung war ja so, dass ab einer Vertragslaufzeit von 10 Jahren der Anleger über das gebildete Sparvermögen frei verfügen konnte (und nicht nur ausschließlich für wohnwirtschaftliche Zwecke).
Ich habe unterschiedliches zu der Änderung gelesen z.B. den Punkt, dass die steuerliche Abzugsfähigkeit für Bausparverträge bis zu dem Zeitpunkt gegeben ist, bis der erste Bausparvertrag nicht für wohnwirtschaftliche Zwecke genutzt wird.
Allerdings hat mir meine Bausparkasse auf meine Nachfrage hin gesagt, dass ab dem 01.01.2017 Bausparverträge nur noch wohnwirtschaftlich verwendet werden können und dieser Sachverhalt auch für alle Altverträge gilt! Dies würde heißen, dass falls ich meine zwei Altverträge nicht wohnwirtschaftlich nutze, ich nachträglich die gesparten Steuern aufgrund der Absetzung der Beiträge in den Stuerererklärungen der Jahre 2013, 2014, 2015, 2016 und ff. zurückzahlen müsste!
Ist das korrekt oder gibt es eine Art „Grand-Fathering“ für Altverträge?
Hallo Herr Wonnebauer, Ich habe folgende Fragen zur Lux. Einkommensteuererklärung a) Anlage L: müssen die Soll-Zinsen der selbstbewohnten Immobilie in Deutschland unter "zu versteuernde Einkünfte" oder unter "Steuerbefreite Einkünfte" eingetragen werden? b) Wird der Betrag der Sollzinsen unter Eheleute aufgeteilt (1 Arbeitet in D, 1 in Lux) oder 1 Person optimal zugeschlagen? c) muss mein deutsches Elterngeld angegeben werden? Wenn ja, wo? d) muss die luxemburgische Erziehungszulage angegeben werden? Wenn ja, wo? e) müssen alle unsere deutschen Kapitaleinkünfte angegeben werden, obwohl wir unter dem Freistellungsauftrag liegen? Vielen lieben Dank.
Jaqueline 90: Verheiratete müssen eine Steuererklärung abgeben ab einem zu versteuernden Einkommen von 36.000 €. Bis Mai waren Sie ja beide in der Steuerklasse 1. Es wird meiner Einschätzung nach zu einem Ergebnis von +- 0 kommen. Normalerweise zahlen Ehegatten immer nach, je nach Einkommen können das auch mal 5000 Euro im Jahr sein.