logo site
icon recherche
INFO FLASH
95er Benzin wird in Luxemburg teurer
Forum / Allgemeines

Steuerberater für D bei Grenzgängern???  

Profilbild von
dirkangela
954 Messages

Offline

22 Jahren  ago  

Kennt jemand einen Steuerberater in D (raum Trier) der sich gut mit Grenzgänger-Ehepaar-Problemen auskennt??? Mache ich mich nicht strafbar, wenn meine Frau in D in Steuerklasse 1 bleibt (kollege behauptet nein)???


Profilbild von
Hamisso
2364 Messages

Offline

22 Jahren  ago  

Nach meinen Unterlagen über deutsche Einkommensteuer (kleiner Ratgeber vom deutschen Finanzamt!) steht zu „Steuerklassenwahl“: „Bezieht auch der Ehegatte Arbeitslohn, so müssen Sie zunächst wissen, dass Ehegatten grundsätzlich gemeinsam besteuert werden, weil das für sie günstiger ist. Beim Lohnsteuerabzug eines Arbeitnehmers kann aber nur dessen eigener Arbeitslohn zugrunde gelegt werden. Die Arbeitslöhne beider Ehegatten können erst nach Ablauf des Jahres zusammengeführt werden. Erst dann ergibt sich die zutreffende Jahressteuer. Es lässt sich daher nicht verm,eiden, dass im Laufe des Jahres zu viel oder zu wenig Lohnsteuer einbehalten wird. Um dem Jahresergebnis möglichst nahe zu kommen, stehen den Ehegatten zwei Steuerklassenkombinationen zur Wahl: Die Steuerklassenkombination I/IV geht davon aus, dass die Ehegatten gleich viel verdienen. Die Steuerklassenkombination III/V ist so gestaltet, dass die Summe der Steuerabzugsbeträge für beide Ehegatten in etwa der gemeinsamen Jahressteuer entspricht, wenn der in Steuerklasse III eingestufte Ehegatte 60%, der in Steuerklasse V eingestufte Ehegatte 40% des gemeinsam zu versteuernden Einkommens erzielt.“ Kurios ist erst einmal, dass Sie sich anscheinend selbst bestrafen, indem mit Steuerklasse I zu viel Steuer bezahlt wird. Zudem etwas merkwürdig, dass Ihre Gemeindeverwaltung anscheinend nicht weiß, dass Sie verheiratet sind. Denn Steuerklasse I gilt für: ledige und geschiedene Arbeitnehmer sowie für verheiratete Arbeitnehmer, deren Ehegatte im Ausland wohnt oder die von ihrem Ehegatten dauernd getrennt leben. Verwitwete Arbeitnehmer gehören ebenfalls in die Steuerklasse I, wenn der Ehegatte im Jahr zuvor verstorben ist. Da Sie sich aber als Grenzgänger bezeichnen, wohnen Sie ja anscheinend bei Ihrer Familie in Deutschland. Insgesamt betrachtet, meine ich, dass Sie bei einer gemeinsamen Veranlagung (so wie sie ja eigentlich auch gesetzlich vorgesehen ist) in Deutschland erst einmal gewinnen, zumindest im Vergleich zur Steuerklasse I. Jedenfalls müssen Sie nicht befürchten, Ihr Gehalt aus Luxemburg ein 2. Mal versteuern zu müssen. Es wird aber wohl zur Berechnung des Steuersatzes für das Gesamteinkommen der Familie herangezogen (Progressionsvorbehalt). Bei dieser Regelung werden die Einkommen aus Luxemburg und Deutschland zusammengerechnet und die Werbungskosten, wie tatsächlich angefallen und geltend gemacht, abgezogen. Aus diesem Gesamteinkommen wird der maßgebliche Steuersatz abgeleitet; dieser wird aber lediglich auf das in Deutschland erwirtschaftete Einkommen angewandt. Je nach dem, wie viel oder wenig Sie Werbungskosten und Sonderausgaben abziehen können, kann es dann zu einer Nachversteuerung durch das deutsche Finanzamt kommen. Ich hoffe, die Sache ist durch meine Bemühungen etwas heller und nicht dunkler geworden.


Profilbild von
beaka
10 Messages

Offline

22 Jahren  ago  

Schau mal unter: http://www.wonnebauer.de/


Profilbild von
Hexe
115 Messages

Offline

22 Jahren  ago  

Hallo, Mein Mann (arbeitet in D) konnte nach der Hochzeit zwischen Steuerklasse III und IV (entspricht Besteuerung in Klasse I) entscheiden. Klasse 3 wird monatlich geringer versteuert als 4, unterm Strich, d.h. auf's ganze Jahr gerechnet, kommt jedoch das gleiche raus. Bei 3 riskierst Du nachzuzahlen, während Du bei 4 sicherlich noch was zurückbekommst. Wir machen eine gemeinsame Steuererklärung in D, d.h. mein Gehalt wird mit angerechnet, um den Steuersatz zu bestimmen, aber nicht doppelt versteuert. Uns hat die Steuerberaterin Stefanie Rosar-Schiffler aus Trier weitergeholfen, die hat selbst mal in L gearbeitet.