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Forum / Allgemeines

Steuerberater  

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martine1
28 Messages

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18 Jahren  ago  

Hi Für die Steuererklärung werden wir uns einen Steuerberater suchen, ich arbeitet in Lux mein Mann in D. Abgesehen davon, dass man sich jemanden suchen muss der sich mit der Grenzgängersituation auskennt bleibt noch die Frage, ob die Steuerberater in ihren Preisen alle gleich sind (festgeschriebene Sätze?) oder gibt es da besonders preiswerte und teure? Danke für eure Hilfe!


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SteuerPerle
417 Messages

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18 Jahren  ago  

Es gibt z.B. auch Lohnsteuerhilfevereine. Die erheben Beiträge, die sozial gestaffelt sind, d.h. die Beiträge richten sich nach dem Einkommen. www.SteuerPerle.de


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agulia
170 Messages

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18 Jahren  ago  

Auch ein "normaler" Steuerberater rechnet meines Wissens nach der Steuerberatergebührenordnung ab, die als Basis zur Honorarhöhe das zu versteuernde Einkommen nimmt.

Sehr empfehlen kann ich aus eigener Erfahrung Frau Sandra Biewer aus Trier:

http://www.stb-biewer.com/page/index.php

Ob sich ein Lohnsteuerhilfeverein mit allen steuerlichen Finessen auskennt, wage ich zu bezweifeln. Ausserdem ist deren Tätigkeitsspektrum per Gesetz stark eingeschränkt.


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SteuerPerle
417 Messages

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18 Jahren  ago  

Lohnsteuerhilfevereine sind (im Gegensatz zu Steuerberatern) auf die Belange von Arbeitnehmern, Beamte und Rentner spezialisiert. Wir dürfen laut Steuerberatergesetz alle Arbeitnehmer etc betreuen, egal welche Höhe das Einkommen hat. Wenn dann noch Zinseinnahmen und/oder Kapitaleinkünfte hinzukommen gelten (nur für diese zusätzlichen Einkünfte) Grenzen in Höhe von 18.000 € Einnahmen bei Verheirateten. Über diese Grenzen kommt kaum jemand. Was Lohnsteuerhilfevereine nicht dürfen sind Gewerbebetrieben die Einkommensteuererklärung machen. Aber genau aus diesem Grund sind sie spezialisiert auf die Belange von Arbeitnehmern und möchte behaupten, daß sich so manch ein Beratungsstellenleiter besser auskennt als so mancher Steuerberater (ohne jemand auf die Füße zu treten).

Lohnsteuerhilfevereine sind nicht an die STeuerberatergebührenverordnung gebunden, sondern haben eine eigene Beitragstabelle: z.B. von 27,84 € bis max. 229,88 € geht (z.B. Einkommen 38.000 € = 107,88 €). Das ist eine Jahresgebühr. Hier wird im Gegensatz zu Gebührenverordnung der Steuerberater nichts mehr weiter fällig. Darin enthalten ist also die Einkommensteuererklärung zu erstellen, den Bescheid zu prüfen, gegebenenfalls Einspruch einlegen, steuerfachliche Beratung das ganze Jahr über ( und das für einen einmaligen Jahresbeitrag s.o.). Nach der Gebührenordnung der Steuerberater wird alles einzeln abgerechnet.

So, ich hoffe ich konnte ein wenig Einblick in die Materie der Lohnsteuerhilfevereine bringen.


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fludderer
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18 Jahren  ago  

Bei aller freundschaft zu Steuerberatern und Hilfsvereinen. Meine Frau und ich arbeiten beide in Luxemburg und ich hab mich einfach mal hingesetzt und eine Steuererklärung für Lux gemacht. Letzte Woche kam der Bescheid und siehe da wir haben alle gezahlten Steuern zurückerhalten.

Ist nämlich gar nicht so schwer wie es aussieht.

Einfach das Formular von oben nach unten abarbeiten.


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Meffo
7079 Messages

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18 Jahren  ago  

fludderer, Du bist eben ein As!