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Forum / Allgemeines

Steuerabzug vom Lohn, da noch keine Lohnsteuerkarte vorliegt  

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Kingwassi
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18 Jahren  ago  

Hallo, ich arbeite seit dem 01.04.06 in Luxemburg. Mein Arbeitgeber hat noch keine Lohnsteuerkarte und hat mich nun so versteuert, als sei ich Junggeselle ohne Kinder. Das heißt sie haben 421 € Lohnsteuer abgezogen. Laut Gehaltsrechner muß ich allerdings gar keine Steuern zahlen. Kann ich dieses Geld zurückbekommen, wenn nun endlich meine Steuerkarte da ist? Über Lohnsteuerjahresausgleich oder schon vorher über die Gehaltsabrechnung? Oder ist die Knete futsch, nur weil die Mühlen im Länchen langsamer mahlen? Ciao Kingwassi


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Meffo
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18 Jahren  ago  

Wenn keine Lohnsteuerkarte vorliegt, ist der AG verpflichtet, bei der Lohnsteuerabführung den maximal möglichen Steuersatz anzunehmen.

Der AG kann nach Vorlage der Steuerkarte einen internen LSt-Ausgleich durchführen. Also mit der nächsten Gehalts-Abrechnung.

Damit vom Steuerbüro für Nicht Ansässige die Steuerkarte ausgestellt werden kann, muss eine Bescheinigung über die Zusammensetzung des Haushalts des Steuerpflichtigen (zu erhalten von der Wohngemeinde!) eingereicht werden.


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Kingwassi
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18 Jahren  ago  

Die Haushaltsbescheinigung habe ich denen schon mit dem Antrag zugesendet. So wie ich Dich verstehe, Meffo, bekomme ich also, wenn dem AG die Steuerkarte vorliegt, die 421 € wieder Retour. Na das wäre ja mal cool. Dann muss ich mal dirtekt am Dienstag im Personalbüro anklopfen. Ciao


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Meffo
7079 Messages

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18 Jahren  ago  

Die unter der falshen Annahme berechneten Gehälter werden unter dem Steuersatz neu abgerechnet, der dann auf der Steuerkarte steht (abhängig von Steuerklasse und Kinderzahl) sowie dem eingetragenen Freibetrag.

Auch diese Berechnung muss nicht endgültig sein (wenn etwa nach Ablauf des Steuerjahres ein Lohnsteuerjahresausgleich durchgeführt wird oder eine Einkommensteuererklärung erfolgt). Das Ergebnis hängt auch davon ab, was Du an Werbungskosten und/oder Sonderausgaben geltend machst bzw. machen kannst (entweder vorab Eintrag auf Sterekarte oder hinter, s.o.).


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Kingwassi
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18 Jahren  ago  

Hey Meffo, also ich bin verheiratet und habe 3 Kinder. Die Steurklasse ist somit die 2+. Laut Gehaltsrechner muß ich bei einem Bruttogehalt von 3270 € keine Steuern zahlen, lediglich Sozialabgaben. Und einen Lohnsteuerjahresausgleich brauch ich ja auch nicht machen, wenn ich keine Steuern zahle kann ich auch nix zurückbekommen. Macht mein Personalbüro die Neuberechnung des letzten Lohnes automatisch und ich bekomme die zuviel gezahlte Steuer mit dem nächsten Gehalt, oder muß ich die da mit der Nase draufstoßen? Ciao


Anonymous
Anonyme

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18 Jahren  ago  

Normalerweise macht das das Lohnsteuerbüro des AG von alleine. Das geht sogar soweit, dass ein automatischer Ausgleich bei Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenze durchgeführt wird (für dich z.Z. nicht von Interesse, nur so gesagt).