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Forum / Allgemeines

Steuer und Sozialversicherung (Kindergeld+Erziehungsurlaub)  

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Mimo
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22 Jahren  ago  

Ich bin Grenzgänger und meine Frau ist in Deutschland berufstätig. 1.Wenn wir eine getrennte Veranlagung machen, unterliegt das Gehalt meiner Frau trotzdem dem Progressionsvorbehalt?

2. Wenn meine Frau in den Erziehungsurlaub geht, bekommt sie das Erziehungsgeld aus Lux oder aus Deutschland.

3.Von welchem Staat bekommt man das Kindergeld?


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Hamisso
2364 Messages

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22 Jahren  ago  

1. so weit ich weiß, besteht nach deutschem Steuerrecht überhaupt nicht ein Wahlrecht, jedenfalls so lange man verheiratet ist (und nicht getrennt lebt), 2. wohl aus Deutschland; 3. zuerst kommt das Wohnland beider berufstätiger Eltern; wenn im Beschäftigungsland des einen noch mehr zu holen gibt, muss dort der Antrag auf Auszahlung der Differenz gestellt werden.


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Mimo
3 Messages

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22 Jahren  ago  

Vielen Dank für die Antworten. Zu1. Ich bin relativ sicher das man als Ehepartner zwischen einer getrennten Veranlagung und gemeinsame Veranlagung wählen kann. Wenn getrennte, kann ich in Lux die 2 bekommen und meine Frau die 4 in Deutschland? Kommt bei meiner Frau der Progressionsvorbehalt zum tragen?


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dirkangela
954 Messages

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22 Jahren  ago  

Getrennte Veranlagung in Deutschland geht, dann aber auch getrennte Zinsfreibeträge bei den Banken. der Progressionvorbehalt kommt laut Finanzamt D immer zum tragen, da bei der Steuererklärung das ausländische Einkommen mit angerechnet wird. Ob Frau in D 3 oder 4 macht sich in mehr Steuerabzug beim Lohn/Gehalt bei 4 und wahrscheinlicher Nachzahlung bei Klasse 3 bemerkbar!!!