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Forum / Allgemeines

Steuer und Sozialabgaben  

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MaxRoach
18 Messages

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20 Jahren  ago  

Hallo !!! Folgende Situation: ich arbeite in Lux., wohne mit meiner Familie in D. Neben meinem Einkommen in Luxemburg haben wir noch Einkommen aus Vermietung einer Immobilie in D. Hat das steuerliche Konsequenzen oder wirkt es sich auf die Sozialversicherungen aus ????

Vielen Dank


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Meffo
7079 Messages

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20 Jahren  ago  

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung haben nichts mit Sozialabgaben zu tun, weil Abgaben für die Sozialversicherung bis jetzt noch immer auf einem Arbeitsverhältnis gründen. Bei der Steuer sieht die Sache freilich ganz anders aus. Wer in D wohnt, ist dort für sein ganzes Einkommen (aus aller Welt) steuerpflichtig. Eben auch aus Immobilien, die man in D oder sonst wo hat. Dass berufliche Einkünfte, die man in L erzielt, nicht noch einmal in D versteuern muss, hat zu tun mit dem „Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern vom 23. August 1958“ http://www.bundesfinanzministerium.de/Steuern/Steuern-.376.11992/Artikel/index.htm Für Lohn- oder Gehaltseinkommen, für die man in L bereits Lohnsteuer gezahlt hat – ganz bequem, man sieht es nur auf der Gehaltsbescheinigung, der Arbeitgeber behält die Steuer ein und muss sie an die Steuerkasse zahlen – muss man in D keine Steuer zahlen. Aber Achtung: Jetzt kommt der Trick genannt „Progressionsvorbehalt“: Diese Einkünfte werden in D zum zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet, um den anzuwendenden Steuersatz für die in D zu versteuernden Einkünfte festzulegen. Ein Beispiel: Wenn 1.000 € Gehalt in L anfallen und die Mieteinkünfte in D 1.000 € betragen, so fallen für die 1.000 € etsprechende Lohnsteuer in L an; und die Mieteinkünfte in D werden mit dem Steuersatz besteuert, der anzuwenden wäre, als wenn sie 2.000 € betragen würden. Die Sache kann also für den Grenzgänger evtl. ganz schön heikel werden, insbesondere, wenn im Haushalt noch andere Personen leben, die selber noch Einkommen aus D oder dem Rest der Welt beziehen. Manchmal ist weniger mehr!


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merschel32
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20 Jahren  ago  

Hallo,

ich arbeite auch in L in nichtselbständiger Arbeit und meine Familie hat u.a. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in D und Einkünfte aus Vermietung. Soweit mir bekannt ist und ich aus meinen Steuerabrechnung in D erkennen kann wirkt sich der Progressionsvorbehalt in D direkt nur auf die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit aus, aber nicht auf die Steuern aus Vermietung und Verpachtung. Klar, die gesamte Steuerbelastung aus den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ist etwas höher und hebt in Addition mit den übrigen Einkünften die Steuerschuld. Aber das ist immer noch weniger, als wenn die jetzigen Einkünfte in L in D erwirtschaftet worden wären. Wenn man beim Partner in D die Steuergruppe freiwillig auf 4:4 ändert, hat man i.d.R. keine oder nur wenig Steuernachzahlung zu erwarten. Wenn das Einkommen vom Partner aus nichtstelbständiger Arbeit in D unter ca. 18.000 Brutto liegt und die steuerlichen Einkünfte nicht sehr hoch sind, ist mit einer Rückzahlung zu rechnen.


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Meffo
7079 Messages

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20 Jahren  ago  

Ich halte mich keineswegs für allwissend und würde mich sehr wundern, wenn ich immer und überall Recht hätte. Offen gesagt, bin ich aber nicht vom Gegenargument überzeugt. Um dies zu beweisen, brauche ich allerdings etwas mehr Zeit. Nur soviel: Der anzuwendende Steuersatz bezieht sich immer auf die Gesamtsumme des zu versteuernden Einkommens (also nicht auf eine einzelne Einkunftsart). So sehe ich das wenigstens. Der Progressionsvorbehalt findet sich EStG § 32 b (siehe www.elsterformular.de bzw. Gesetzestext auf entsprechender CD). Mit seinen vielen Querverweisen ist der Paragraph alledings nicht einfach zu lesen. Steht auf Ihrem Steuerbescheid denn nichts in der Anmerkung ausdrücklich von einem Progressionsvorbehalt?


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MaxRoach
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20 Jahren  ago  

Das Problem hat sich bislang nicht gestellt, da ich derzeit in Lux. wohne.


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SteuerPerle
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20 Jahren  ago  

Ich gebe Meffo recht! Der Progressionsvorbehalt wirkt sich auf alle Einkünfte aus für die Einkommensteuer aus. Bei den Sozialabgaben wird hier nichts berücksichtigt.


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Kienzl
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20 Jahren  ago  

Hallo,

ich stehe nächstes Jahr vor dem exakt gleichen Problem und es türmen sich Berge von Fragen auf. Unsere Wohnung (50% meine Frau, 50% ich) in D, Baujahr 98, vermieten wir seit April diesen Jahres. Wir beide arbeiten in Luxemburg und zahlen dort logischerweise unsere Lohnsteuer, wohnen aber in D in einem neuen Zuhause.

Nun werde ich wohl oder übel nächstes Jahr eine Einkommnessteuererklärung in D abgeben müssen mit der Angabe der Mieteinnahmen und unserer Einkommen wegen Progressionsvorbehalt. In diesem Sinne deute ich auch die Ausssagen von Meffo und Steuerperle.

Von den Mieteinnahmen bleibt dann allerdings nicht viel übrig und wir sind ein wenig auf das Geld angewiesen, da der Verkauf der Wohnung derzeit nicht markgerecht möglich ist!

Mein Frage: Wie kann ich nun die Steuerlast wenigstens etwas drücken?

Klar, die Zinsbelastung ist abschreibbar. Können wir nach AfA degressiv abschreiben (wie lange und wieviel, auf welcher Basis)? Wir können wohl Renovierungskosten geltend machen, aber wie weit geht das (Kauf von Bohmaschine, Rasenmäher etc., die ich ja auch für unser neues Zuhause nutze)? Welche Steuerklasse muss ich wählen.

Gibt es noch andere Möglichkeiten die Einnahmen der Raubritter vom Fiskus zu schmälern?

Sorry, habe noch nie eine Steuererklärung in D gemacht. Vielleicht kennt einer einen Steuerberater, der nicht den Rest der Mieteinnahmen als Lohn für seine Mühen verlangt?


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merschel32
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20 Jahren  ago  

Es gibt nur wenige gute und auch preislich akzeptable Steuerberater.

Empfehlen kann ich aus eigener positiver Erfahrung im Raum Trier oder Konz Philipp Helmut Dipl.-Finanzwirt Steuerberater und Palzer Tanja, Theodor-Heuss-Str. 8, 54329 Konz Telefon:(06501) 9362-0


Anonymous
Anonyme

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20 Jahren  ago  

http://www.palzer-philipp.de

-- nahe luxembourg.