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Forum / Allgemeines

Steuer/SV-Frage: Grenzpendler (Abhängige Beschäftigung LUX/Selbständige Tätigkeit D)  

Anonymous
Anonyme

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18 Jahren  ago  

Guten Tag @ alle Boardmitglieder!

Als ehemaliger Grenzpendler nach Luxemburg möchte ich in Zukunft dort wieder eine abhängig beschäftigte Tätigkeit aufnehmen. Es geht doch nichts über Letzeburg... 😉

Nun stellen sich jedoch einige sehr spezifische Fragen...

Hintergrundinformationen:

Ich werde zukünftig ca. 150 Km von Luxemburg entfernt meinen Erstwohnsitz und im Bereich Trier einen Zweitwohnsitz einrichten.

In Luxemburg soll eine abhängige Beschäftigung, am Erstwohnsitz hingegen eine selbständige Tätigkeit/Gewerbe (im Nebenerwerb/Wochenende - keine abhängige Beschäftigung bzw. 400 EUR-Job!) eingegangen werden.

1) Wie verhält sich die steuerliche Situation (DBA D-Lux.)?

2) Wo müssen die Sozialversicherungsbeiträge entrichtet werden?

Ich glaube bei diesem speziellen Fall (gerade im Hinblick auf doppelte Haushaltsführung (dH) in Deutschland, würde sich sogar ein guter StB oder Sozialversicherungsfachmann die Zähne ausbeissen....

Da ich den selbsternannten 'Experten' immer weniger über den Weg traue, bin ich für jeden nützlichn Tipp dankbar.

Gruss,

Rheinlaender32


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Meffo
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18 Jahren  ago  

Da es in D für Selbständige keine Versicherungspflicht gibt, sehe ich die Situation als relativ unkompliziert an. Du bist durch Deinen Hauptberuf in L pflichtversichert.

Durch Deinen Wohnsitz bist Du für Dein Welteinkomen (./. der Einkünfte, die laut DBA schon besteuert worden sind) in D einkommensteuerpflichtig.

Pech für Deine Verluste aus selbständiger Tätigkeit, die Du als Firmengründer wohl zuerst haben wirst. Die kann Du in L nicht von Deinen Einkünften aus unselbständiger Tätigkeit abziehen.

Übrigens blüht Dir für Deine Zweitwohnung im Stadtgebiet Trier selbst eine spezielle Kommunalsteuer wg. Nebenwohnsitz.


Anonymous
Anonyme

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18 Jahren  ago  

Danke für die ersten Informationen!

So einfach, wie sich das Ganze anhört ist es jedoch in der Realität nicht... 🙁 Deswegen auch meine Nachfrage...

Im EU-übergreifenden Sozialversicherungsrecht kann es sein, dass obwohl der Hauptwohnsitz in Deutschland liegt und dort keine Sozialversicherungspflicht für die selbstständige Nebentätigkeit existiert, diese (sozusagen) durch die Haupttätigkeit in Luxsemburg 'aktiviert' wird. Entsprechende Sozialversicherungsbeiträge auf die Einkünfte aus selbständiger Arbeit müssen dann an die luxemburger Sozialkassen abgeführt werden... Soweit, die mir vorliegenden Informationen...

Ob es jemand im Forum gibt, da dazu noch mehr sagen kann?

Was die steuerliche Seite betrifft, hast Du auf jeden Fall Recht. Die Einkünfte in Luxemburg sind durch DBA in Luxemburg zu versteuern. Evtl. (negative) Einkünfte aus der selbständigen Tätigkeit in Deutschland könnten bei der Steuerschuld in Luxemburg nicht angerechnet werden, da für diese Einkünfte nur die BR Deutschland zuständig ist. Hierbei werden jedoch die Einkünfte in Luxemburg den dt. Einkünften hinzugerechnet (Progressionsvorbehalt).

Sorry, aber den kleinen Kommentar kann ich mir leider nicht verkneifen: Glaubst Du wirklich ich betreibe eine nebenberufliche Selbständigkeit in D, wenn ich damit nur Verluste mache... 😉 Auch werde ich wohl keinen Wohnsitz in TR nehmen, da die Städte schon genügend Geld Ihren Bürgern aus der Tasche ziehen...

Dennoch, Danke für die Infos bis dato...


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Meffo
7079 Messages

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18 Jahren  ago  

Vielleicht solltest Du Deine Frage schriftlich richten an:

DVKA Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland Pennefeldsweg 12 c 53177 Bonn

Telefon: 02 28/9 53 00 Telefax: 02 28/9 53 06 00


Anonymous
Anonyme

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18 Jahren  ago  

Danke.

Werde es dort mal (wieder) probieren... In Deutschland wollen sich so gut wie alle (zuständigen) Institutionen vor einer rechtlich bindenden Statusfeststellung drücken! Wenn man die ja einmal zugesagt hat, kann man leider der betreffenden Person nicht mehr in die Taschen greifen... 😉

Freue mich den Meffo mal bei einem Grenzgängertreffen kennenzulernen...