Guten Tag @ alle Boardmitglieder!
Als ehemaliger Grenzpendler nach Luxemburg möchte ich in Zukunft dort wieder eine abhängig beschäftigte Tätigkeit aufnehmen. Es geht doch nichts über Letzeburg... 😉
Nun stellen sich jedoch einige sehr spezifische Fragen...
Hintergrundinformationen:
Ich werde zukünftig ca. 150 Km von Luxemburg entfernt meinen Erstwohnsitz und im Bereich Trier einen Zweitwohnsitz einrichten.
In Luxemburg soll eine abhängige Beschäftigung, am Erstwohnsitz hingegen eine selbständige Tätigkeit/Gewerbe (im Nebenerwerb/Wochenende - keine abhängige Beschäftigung bzw. 400 EUR-Job!) eingegangen werden.
1) Wie verhält sich die steuerliche Situation (DBA D-Lux.)?
2) Wo müssen die Sozialversicherungsbeiträge entrichtet werden?
Ich glaube bei diesem speziellen Fall (gerade im Hinblick auf doppelte Haushaltsführung (dH) in Deutschland, würde sich sogar ein guter StB oder Sozialversicherungsfachmann die Zähne ausbeissen....
Da ich den selbsternannten 'Experten' immer weniger über den Weg traue, bin ich für jeden nützlichn Tipp dankbar.
Gruss,
Rheinlaender32