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Forum / Allgemeines

Steuer / Steuerklärung 2015  

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dragi7
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9 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

ich hätte eine Frage. Ich (Arbeitsbeginn - 01.06.2015)und meine Frau (Arbeitsbeginn - 15.08.2015) arbeiten beide in Luxemburg und wohnen in Deutschland. Da wir noch ziemlich neu hier sind (sind erst im Mai 2015 nach DE gezogen), würde mich interessieren, ob und was wir mit der Steuerklärung machen müssen. Bekommen wir irgendwelche Steuergelder zurückgezahlt oder müssen wir noch was zahlen vielleicht (meine Frau hat die zweite Steuerkarte) ?

Vielen Dank


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Schaoten
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9 Jahren  ago  

Helau, hier schon mal die Luxemburger Seite:

http://www.ogbl.lu/frontaliers-allemands/ce-quil-faut-savoir/spezifische-informationen-fur-grenzganger/steuerfragen/steuererklarung-in-luxemburg/einkommensteuererklarung/ Zitat Arbeiten beide Eheleute als Grenzgänger, müssen sie auch eine Steuererklärung in Luxemburg abgeben, unabhängig von der Höhe der Einkünfte. Zitatende


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dragi7
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9 Jahren  ago  

Danke für die Info. Ich habe die Stuerkarte noch nicht bekommen und mir wurde gesagt das ich die bei meiner Bank wo ich arbeite einfach einreichen soll. Macht mein Arbeitgeber (Bank) dann den Rest oder muss ich separate noch was ausfüllen ?


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Schaoten
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9 Jahren  ago  

Die Lohnsteuerkarte kannst Du in der Personalabteilung bei deinem Arbeitgeber abgeben. Deine Einkommensteuererklärung in LUX (sowie in DE) musst Du selber machen.


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LarryEffef
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9 Jahren  ago  

Hallo, wir werden dieses Jahr (2016) beide in Luxembourg 100 % angestellt heiraten. Müssen dann für das nächste Jahr eine Steuererklärung machen. Ich hatte diese bisher immer alleine gemacht und immer wieder Geld zurück erhalten. Jetzt habe ich Panik, dass wir eine Rückzahlung machen müssen (laut OGBL bis zu 10000 Euro). Wie kann man das verhindern? Kann man das verhindern?


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Schaoten
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9 Jahren  ago  

Nach der ersten Nachzahlung wird das Luxemburger Finanzamt eh eine vierteljährliche Vorausszahlung für das folgend Steuerjahr verlangen.


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Sister1
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9 Jahren  ago  

Hallo,

meine Frage zur Steuererklärung in Luxemburg: Ich bin Invalidin seit einem Jahr und musste aus dem Grund wieder nach Luxemburg ziehen.Nun muß ich eine Steuererklärung abgeben und erhalte noch eine kleine Rente aus Deutschland und weiß leider nicht wo ich das eintragen muß, vor allem da ich noch eine Nachzahlung aus Deutschland gür 2014 erhalten habe. Weiß jemand wo ich das eintragen kann?

Danke


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elfe
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9 Jahren  ago  

Hallo Bamalux. Wenn verheiratete in Lux arbeiten, muss man so gut wie immer nachzahlen . Und ja, die Beträge sind unter Umständen so hoch. Das Steueramt lässt sich gerne Zeit mit dem Bearbeiten der Unterlagen. Wir müssen jetzt für vier Jahre nachzahlen, zwei Jahre haben wir Voraus gezahlt . Die Rechnung zog mor den Boden unter den Füssen weg. Wir müssen jetzt die Aussteuerversicherung für's Kind und wohl noch ein Auto verkaufen, um die Rechnung stemmen zu können. Du kannst verschiedenes absetzen, um die Steuerlast zu reduzieren.


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elfe
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9 Jahren  ago  

Sister, die deutsche Rente wird in Deutschland versteuert, die luxemburgische in Luxemburg. Du musst die deutsche Steuererklärung in Luxemburg auch abgeben, wenn diese zurück ist. Bist du verheiratet? Dann wird dir auf Antrag die Steuerklasse 2 gewährt, sonst automatisch bei Rentnern die 1. Schau auch, dass der Krankenkassenwechsel reibungslos verläuft. Wenn du in Lux wohnst, wirst du dort versichert, dadurch sparst du mindestens die Hälfte. Es gibt auch zwei Dinge, die du als Pensionär bei der Steuer beantragen kannst, einmal 25 Euro pro Monat weniger Steuer und nochwas, das muss ich selbst erst lesen, steht bei der LCGB unter Steuertips, ich habe es mir ausgedruckt, dieser Wertist gestaffelt nach Grad der Behinderung. Die Nachzahlung aus Deutschland musst du in Deutschland angeben