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Forum / Allgemeines

Steuer Lux./ Zusammenveranlagung bei Ehepartnern  

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om2
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18 Jahren  ago  

Hallo,

kann mir jemand einen Tipp geben, wie es ausschaut wenn beide Ehepartner in Luxemburg beschäftigt sind und wohnhaft in Deutschland sind, was die monatlichen Abzüge bei dem 2. Ehepartner mit dem niedrigeren Gehalt angeht. Ebenso wie es bei der alljährlichen Steuererklärung aussieht, ob in der Regel eine Nachzahlung ansteht oder ob es eine gewisse Tabelle gibt wo man die Steuernachzahlungen selbst berechnen kann ????

Es bestehen keinerlei weitere Einkünfte in Deutschland und wir haben keine Kinder.

Vielen Dank für eure Antworten....

mfg

om2


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Meffo
7079 Messages

Offline

18 Jahren  ago  

Der Ehepartner mit dem größeren Einkommen sollte die Hauptsteuerkarte haben; der andere die Nebensteuerkarte. Beide werden zusammen veranlagt; gemeinsame Einkommenstsuererklärung ist erforderlich.

Da auf der Nebensteuerkarte von Amts wegen schon ein relativ hoher Steuersatz darauf steht, ist nicht gesagt, dass Nachzahlung erforderlich wird.

Link zum Online Steuerrechner des Steuerbüros hier auf der Website; die Steuertabellen sind auch für ein paar Euros in der Buchhandel zu bekommen.

Achtung! Die Steuersätze müssen nicht auf das Bruttogehalt, sondern auf das zu versteuernde Einkommen bezogen werden.

Bei gemeinsam zu veranlagenden Ehegatten wird in L wie in D nach dem Splittingverfahren vorgegangen.