logo site
icon recherche
INFO FLASH
SP95 fällt in Luxemburg wieder unter 1,45 €/l
Forum / Allgemeines

Steuer ... ich weiß ...brauche aber leider trotzdem Eure Hilfe  

Anonymous
Anonyme

Offline

17 Jahren  ago  

Hallo zusammen ,

immer wieder dieses leidige Thema . Habe leider zu meinem Problem nichts im Forum gefunden . Also .... Ich verheiratet , beide in Luxiland und 90% Regelung erfüllt . Wohnen im Eigenheim in Deutschland. Sowohl Eltern als auch Großeltern haben Wohnrecht im Haus! Nun ist mein Großvater im Pflegeheim und wir dürfen kräftig drauf zahlen . Zählt dieser Betrag dann zu außergewöhnlichen Belastungen ??? Und wenn ja wie mache ich diese geltend ?????

Vielen Dank im voraus

Myrielle

Ach noch was... gibt es eigentlich diese tollen neuen Steuerbücher auch in Deutsch die jetzt überall in Lux. im Handel stehen ?????


Profilbild von
Ross
35 Messages

Offline

17 Jahren  ago  

?? Verstehe ich nicht, warum musst du für deinen Grossvater zahlen, ich dachte die Pflicht wäre 1. Grad ???


Anonymous
Anonyme

Offline

17 Jahren  ago  

das stimmt aber dank wohnrecht in meinem haus ...bleibt es an mir kleben .was so auch o.k. ist frage mich nur ob ich da was steuerlich geltend machen kann ????


Profilbild von
Manni
129 Messages

Offline

17 Jahren  ago  

Hallo,

ich verstehe zwar auch nicht, was das Wohnrecht mit einer Unterhaltspflicht zu tun hat, aber wenn Du wirklich unterhaltspflichtig bist, kannst Du diesen Unterhalt als außergewöhnlichte Belastung absetzen (ähnlich wie im deutschen Steuerrecht.

Manni