Sachverhalt: verheiratetes Paar, wohnhaft in D, einer in L arbeitend, einer in D. Der in L arbeitende befindet sich somit in der Steuerklasse 2 (mehr als 50% des Haushaltseinkommens). Bekommt er jetzt alleine die gleiche Steuertabelle 2 wie ein Ehepaar mit Gesamteinkommen, die beide in Lux arbeiten? Klar, für den Partner in D ist die progression dann nicht doll, aber für den in Lux arbeitenden ist dies ja genial, oder gibt es da einen Haken?
INFO FLASH
SP95 steigt (geringfügig)
Nein. Steuerlich wird derjenige der in Luxemburg arbeitet bei der Einkommensteuer in die Klasse 1a eingestuft. Die Klasse 2 würdest du in der Erklärung nur dann erhalten wenn ihr mehr als 90% in Luxemburg versteuert und somit gleichzustellen seit mit den in Luxemburg ansässigen und arbeitenden. Das ist sozusagen der Progressionsausgleich wie in Deutschland.
Hallo,
ich bin zwar noch nicht in der Situation, aber ich dachte immer, man bekommt bei mehr als 50% der Einkünfte die Steuerklasse 2 und nicht bei mehr als 90% wie Jack geschrieben hat?!?
Was heißt das eigentlich genau? mehr als 50/90% vom Gesamtbrutto inklusive Zinsen, Mieten etc. oder vom Gesamteinkommen aus nichtselbstständiger Arbeit oder vom zu versteuernden Einkommen oder, oder...
PS mehr als 50% steht auch hier: http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=765
Also ich kann das nur aus eigener Erfahrung sagen.
Beantragt habe ich die Steuerkarte immer mit mehr als 50% Versteuerung des Gesamteinkommens in Luxembourg, also habe ich die Steuerklasse 2 bekommen.
Bei der Einkommensteuer habe ich dann aber die Steuerklasse 1a bekommen weil ich nur 80% in Luxemburg versteuert habe. 80% war nach Ansicht der Steuerverwaltung zuwenig um die in Klasse 2 zu kommen.
Bitte korrigiert mich wenn ich falsch liege, aber in der Einkommensteuererklärung in Luxemburg, bekomme ich nur dann die Steuerklasse 2, wenn ich mehr als 90% meines Gesamteinkommens in Luxemburg verdiene und somit gleichstellt bin mit einem Luxemburgansässigen.