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Anonymous
Anonyme

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21 Jahren  ago  

Ich bin in Luxemburg bei einer Firma im Baugewerbe beschäftigt, aber die Baustelle ist in Deutschland, muß ich dann in Deutschland auch Steuern bezahlen? Wo muß ich denn meine Steuererklärung machen? Ich habe mitten des Jahres in Luxemburg angefangen zuarbeiten. Wer kann mir dazu etwas sagen. Vielen Dank.


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max
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21 Jahren  ago  

Hallo Samson,

es kommt darauf an wo dein Hauptwohnsitz ist, und wie viele Arbeitstage du in Deutschland arbeitest. Also kurz gesagt, ich gehe davon aus das du in Deutschland gemeldet bist, dann bei einer Luxemburger Baufirmer angestellt. Wenn nun der überwiegende Anteil deiner Arbeitszeit in Deutschland ist dann musst du auch dort versteueren. Die bezieht sich auf die Jahres Arbeitszeit in einem Steuer Jahr. Angenommen die Baustelle in D. läuft drei Monate und den Rest des Jahres Arbeitest du auf Baustellen in Lux, dann versteuerst du alles in Lux. Arbeitest du aber elf Monate auf deutschen Baustellen und nur den Rest in Lux so musst du dein Einkommen in Deutschland versteuern. Dies sollte jedoch normalerweise über deinen AG laufen. Achtung das Deutsch Finanzamt kann auch noch einige Jahre nachfordern! Wenn du noch Fragen hast kannst du dich auch (ggf. auch ohne Namen) an das Deutsch Finanzamt wenden, die müssen dir Auskunft erteilen und machen dies auch recht gut. Achso eine Meldung an das Finanzamt ist erst nach Ablauf des Steuerjahres erforderlich, also keine Panik du hast noch Zeit zum überlegen.


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Adrian
133 Messages

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21 Jahren  ago  

Ich glaube es hat nicht mit Wohnsitz des Arbeitnehmers zu tun, sondern der Sitz des Arbeitgebers. Wenn der Arbeitgeber eine deutsche Firma wäre, zahlst Du Steuer und Sozialversicherung in Deutschland egal ob Du in Luxemburg oder Deutschland tatsächlich wohnst. Ich habe ein ähnliches Problem; ich wohne in Luxemburg (und bin NUR in Luxemburg angemeldet) jedoch wenn ich bei einer Firma z.B. in Trier oder Bitburg usw angestellt wäre, musste ich Steuer usw in Deutschland statt in Luxemburg zahlen.


Profilbild von member_10_year
MischMasch
Trier | Deutschland | 329 Messages

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21 Jahren  ago  

Hallo Samson,

such doch mal nach "Doppelbesteuerung" hier bei "diegrenzgaenger.lu" oder schau unter http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=160 .

Laut Finanzamt Trier bist Du von der ersten Minute an in Deutschland steuerpflichtig sobald Du in Deutschland tätig bist. (Vorausgesetzt Du wohnst in Deutschland). Hier ist es egal in welchem Land Dein Arbeitgeber ansässig ist. Es tritt also auch nicht das Doppelbesteuerungsabkommen (D-L) in Kraft, das nämlich nur dann gilt, wenn Du in Lux. arbeitest. Sogar, wenn Du nach Belgien geschickt würdest, gilt dann das Doppelbesteuerungsabkommen zw. D und Belgien, was aber besagt, dass Du im Wohnsitzstaat (also D) Deine Steuern zu entrichten hast. Hinzu kommt noch, dass Du Deinen Arbeitgeber selbst darauf aufmerksam machen musst, dass Dir Deinen Lohn für diese Zeit anteilig ohne Steuerabzug ausbezahlt wird. Am Jahresende musst Du dann auch in Deutschland eine Steuererklärung abgeben.

alle Angaben ohne Gewähr, da anonym recherschiert (Finanzamt D, EURES, CGBL).