logo site
icon recherche
Profilbild von
dudu
10 Messages

Offline

19 Jahren  ago  

Wir arbeiten beide in Lux. Haben 2 Kinder. Eine stelle 50% und eine Stelle 100%. Die 50% werden laut Angaben mit pauschal 19% abgerechnet. Die Frage lautet: Auch bei 2 Kindern oder nur bei Kinderlosen Arbeinehmern? Vielen Dank schonmal im Voraus


Profilbild von
Meffo
7079 Messages

Offline

19 Jahren  ago  

Also, lieber Dudu, hat sich Deine Situation, zumindest wie Du sie jetzt schilderst, gegenüber der letzten Frage stark geändert! So wie es jetzt aussieht, seid ihr verheiratet und erzielt den überwiegenden Teil Eures beruflichen Einkommens in Luxemburg.

Damit seid ihr verpflichtet, in Luxemburg eine Einkommensteuererklärung abzugeben.

Ihr werdet dabei als Ehepaar zusammen veranlagt.

Steuerklasse 2, Welche Steuerklasse in Luxemburg?, http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=765

Das mit den 19% bezieht sich wohl auf die Nebensteuerkarte.

Die Steuerkarte(n), http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=817

Diese Steuersätze sind nur vorläufig, d.h. für die vom Arbeitgeber einzubehaltende Lohnsteuer. Bei der Einkommensteuer (siehe oben) werden alle Einkünfte zusammengerechnet und es wird auf den Gesamtbetrag des zu versteuernden Einkommens ein Splittingsatz angewandt.

Bei der Nebenlohnsteuerkarte (fiche de retenue additionnelle) wird in der Steuerklasse 2: 19% eingetragen, bei 1 Kind (2.1) 16% und bei 2 oder mehr Kindern (2.2, 2.3, ...) 0%.

Diese auf der Karte eingetragene Sätze sind pauschal und nur annähernd gedacht und, wie gesagt, auch nicht endgültig für die Berechnung der Einkommensteuer des betreffenden Steuerjahres.

Es kommt also im Einzelfall zu mehr oder weniger großen +/- Abweichungen, d.h. zu Rück- oder Nachzahlungen.

Wenn man glaubt, dass die auf der Karte eingetragenen Sätze zu stark von der realen Situation abweichen, kann mit den gültigen Steuerkarten bewaffnet zum zuständigen Lohnsteuerbüro gehen und beantragen, diesen Satz abzuändern.


Profilbild von
dudu
10 Messages

Offline

19 Jahren  ago  

Hallo Meffo! Bei der ersten Anfrage war für einen Freund! Nochmal mit den Steuern! Meine Frau arbeitet zu 5o% in Luxemburg. Ich werde am 1. April eine 100% Stelle antreten. Wir haben also nur Einkünfte in Luxemburg und wohnen im Saarland! 2 Kinder!!! Wird meine Frau mit der 50% Stelle Pauschal besteuert oder geschieht das mit der Einkommenssteuererklärung? Wieviel ungefähr dürfte die Nachforderung des Fiskus in Luxembourg für uns beide betragen! Danke im Voraus!!! Kannst Du mir Deine E-Mail Adresse geben!!! Thomas und Renate


Profilbild von
SteuerPerle
417 Messages

Offline

19 Jahren  ago  

ja, die zweite Lohnsteuerkarte wird pauschal versteuert. Es muß aber hierbei nicht zwingend zu Nachforderungen des Finanzamtes in Luxemburg kommen.


Profilbild von
Meffo
7079 Messages

Offline

19 Jahren  ago  

Der Ausdruck "pauschal" ist wohl an dieser Stelle etwas irreführend. Das System besteht doch einfach darin, dass auf der Haupt- wie der Lohnsteuerkarte ein ganz bestimmter Steuersatz eingetragen ist, zu welchem der Arbeitgeber die Lohnsteuer einbehält. Ob dieser Steuersatz zum jahresabschluss der Höhe des tatsächlichen Einkommen entspricht wird erst aufgrund der Steuererklärung festgestellt. Nur für denjeneigen, der keine Steuererklärung macht, für den ist dieser Steuersatz auf der Lohnsteuerkarte definitiv, und meinetwegen auch pauschal.


Profilbild von
Meffo
7079 Messages

Offline

19 Jahren  ago  

Ist die Halbtagsstelle eine haushaltsnahe Dienstleistung? Dafür gibt es nämlich eine Sonderregelung.

In der Steuerklasse 2.2 mit 0% Lohnstsuereinbehalt auf der Steuerkarte besteht natürich eine gewisse Chance, dass es zu Nachzahlungen kommt. Einschätzen lässt sich das, wenn man mit dem voraussichtlichen Jahresnetto minus Werbungskosten in den Steuerrechner mit der Steuerklasse 2.2. geht. Und das Ergebnis damit vergleicht, was im Monatsschnitt von den Arbeitgebern einbehalten worden ist.