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Forum / Allgemeines

Steiererklaerung, Einkuenfte des Ehegatten  

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Fussballgott
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17 Jahren  ago  

Hallo zusammen, Ich arbeite in Lux und verdiene mehr als 50% des Haushaltseinkommens. Meine Frau ist in D beschaeftigt. Letztes Jahr haben wir geheiratet und auch Nachwuchs bekommen, was sich fuer uns steuerlich rueckwirkend positiv auswirken muesste. Ich arbeite nun an meiner Steuererklaerung und frage mich, wo, wie oder ob ich die Einkuenfte meiner Frau ueberhaupt angeben muss? Vielen Dank fuer eure Hilfe!


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Meffo
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17 Jahren  ago  

Wenn Du die Gleichstellung mit in L ansässigen Steuerpflichtigen beantragen willst, weilst Du dann mehr Dinge absetzen kannst, dann musst Du wohl auch die Einkünfte Deiner Gattin angeben. Denn gleich können dann nur die Haushaltseinkommen des Steuereinkommen behandelt werden. Das wirkt sich allerdings nur auf den Steuersatz in L aus. Wenn eine höhere Steusrchuld dabei herauskommen sollte, fällt der Antrag unter den Tisch. So "einfach" ist das das.


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Fussballgott
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17 Jahren  ago  

@meffo,

was meinst du mit "Gleichstellung" und welche Alternative habe ich dazu? Vielen Dank


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Meffo
7079 Messages

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17 Jahren  ago  

Antrag auf Gleichstellung heißt kurz gesagt, dass Du die Sonderausgaben wie ein Ansässiger geltend machst. Das ist wie gesagt gefahrlos möglich, setzt aber voraus, dass Dein Haushaltseinkommen überwiegend in Lxumeburg erzielt wird, und dass Du die restlichen Einkünfte im Wohnland belegst.


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Fussballgott
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17 Jahren  ago  

Vielen Dank Meffo,

muss ich die Einkuenfte nun in der Steuererklaerung eintragen oder aber nur eine Verdienstbescheinigung einreichen? Werden diese Einkuenfte in Lux nochmals besteuert oder ist das vergleichbar mit dem Progressionsvorbehalt in D?


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Mac
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17 Jahren  ago  

Hallo,

du musst in diesem Fall nur eine Verdienstbescheinigung deiner Frau der Erklärung beilegen. Berücksichtigt wird das Gehalt nur bei der Ermittlung des Steuersatzes (wie auch in Deutschland). Ich denke, hier wird auch überprüft, ob du wirlich mehr als 50% des Haushaltseinkommens in Luxemburg beziehst.