Das die Überstunden unter den Tisch fallen, ist das nicht legal. Jeder "normaler" Arbeitnehmer, der nicht in seinem Arbeitsvertrag stehen hat, dass die Überstunden bereits mit einem Gehaltsbestandteil vergolten sind, hat Anspruch auf Bezahlung derselben.
Darüberhinaus müssen Überstunden bei der ITM angemeldet werden. Dazu muss der Betriebsrat zustimmen. Hat er das nicht, dürfen keine Überstunden gearbeitet werden.... Ich würde mich mal an die Gewerkschaft wenden.
Die Pause hingegen darf und muss sogar automatisch abgezogen werden, da in Luxembourg eine Pause von 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von 8 Stunden vorgeschrieben ist. Ausnahmen davon gibt es meines Wissens nur in bestimmten Schichtdiensten.