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Forum / Allgemeines

Status Geburtenzulagen für Grenzgänger  

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matze3
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17 Jahren  ago  

Hallo, hat nun jemand den aktuellen Status zu Geburtenzulagen für Grenzgänger. Bislang wurden diese Leistungen nur an Personen gezahlt, die in Lux. wohnen. Angeblich soll es ein Urteil geben, das nun auch Grenzgängern diese Zulagen gewähren soll. Ist das so ? Wie ist der Stand ? wer hat Erfharungen ?


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fludderer
39 Messages

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17 Jahren  ago  

Hallo matze3,

ich habe bis jetzt folgende Erfahrung gemacht.

Aufgrund der Diskussion habe ich einfach ein Fax an die Caisse geschickt und meinen Fall geschildert.

Deutsches Ehepaar, wohnhaft in D, beide berufstätig in Lux. 1 Sohn geboren in 2004.

Meine Frage, bzw. Bitte in diesem Fax war, welche Geburtszulagen können von mir noch in Anspruch genommen werden.

Ca. 1 Woche (um genau zu sein diesen Donnerstag) später erhielt ich das Formular für die Nachgeburtliche Zulage.

Ich gehe daher davon aus, dass man diese zwischenzeitlich sehrwohl erhalten kann. Ich lasse nun alle Untersuchungen darin eintragen und reiche es wieder ein.

Ich glaube nicht das dieser Antrag dann abgelehnt wird, dass hätte die Caisse ja auch schon bei meiner ersten Anfrage machen können.


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matze3
3 Messages

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17 Jahren  ago  

gute Idee, das mache ich auch so ! Danke !


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Sandy
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17 Jahren  ago  

Also ich habe per Fax (wie einige Kolleginnen auch) die Formulare angefordert und 2 Tag später im Briefkasten gehabt.

Dann einen halben Tag mit Rennerei von einem Arzt zum anderen investiert, die Unterlagen eingereicht und warte nun.

Eine Kollegin von mir hat bereits eine Zahlung erhalten.


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sausesepp
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17 Jahren  ago  

Hi, wie hoch ist denn diese Geburtenzulage?

Gruss


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Mac
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17 Jahren  ago  

Kenne auch jemanden, der die Zulage erhalten hat. Aber genauso jemanden, der letzte Woche einen Negativbescheid bekommen hat.

Scheint etwas Willkür zu herrschen.

Meiner Meinung nach, wird die Zulage jedoch nur Rückwirkend bis zum Alter von 2 Jahren bezahlt.


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Sandy
948 Messages

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17 Jahren  ago  

Also die Zulage ist 3 mal 600irgendwas.

Bis 2 Jahre kann man die ersten beiden Zulagen beantragen, die dritte sowieso erst, wenn das Kind 2 ist und das bis zum 4. Geburtstag (?!?)

Wenn ich meinen Bescheid gekriegt habe, werde ich es hier posten.


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move11
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17 Jahren  ago  

Muss die Frau in Lux arbeiten um die Zulage zu bekommen oder ist es egal wer in Lux arbeitet?


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fludderer
39 Messages

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17 Jahren  ago  

Ich denke das ist egal, zumindest was die nachgeburtliche anbelangt, da diese sich auf das Kind direkt bezieht.


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Sandy
948 Messages

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17 Jahren  ago  

Diese Frage hatten wir vor kurzen hier schon mal, eine definitive Antwort hat es aber glaube ich nicht gegeben. Das scheint aber wohl der Knackpunkt für die vorgeburtliche und die geburtliche Zulage zu sein, weil die ist auf die Mutter ausgerichtet. Würde an deiner Stelle einfach mal bei der Familienkasse nachfragen.


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Kienzl
110 Messages

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17 Jahren  ago  

Aus CNPF.lu:

FALL1: Votre conjoint ne travaille pas ou travaille également au Luxembourg

Si vous travaillez, soit auprès d'un employeur qui a son siège au Luxembourg, soit en qualité de non-salarié(e) et que vous êtes affilié(e) à la sécurité sociale luxembourgeoise vous avez un droit prioritaire aux prestations familiales luxembourgeoises. (article 73 du règlement (CEE) n° 1408/71) Vous conservez le droit à un complément de prestations familiales prévues par la législation de votre Etat de résidence, au cas où ces prestations sont plus élevées et que ce droit n'est pas subordonné à l'exercice d'une activité professionnelle ou au bénéfice d'une pension dans l'Etat de résidence.

Fall2: Votre conjoint travaille dans l'Etat de résidence de votre famille

Votre conjoint a un droit prioritaire aux prestations familiales de l'Etat de résidence. Votre droit est suspendu jusqu'à concurrence des prestations payées au titre de l'activité de votre conjoint. Vous conservez le droit à une allocation différentielle, au cas où les prestations luxembourgeoises sont plus élevées. Si les prestations dues prioritairement ne sont pas demandées, le complément est calculé sur base du montant dû. (article 76 du règlement (CEE) n° 1408/71, article 10 du règlement (CEE) n° 574/72)

Könnte so interpretiert werden, dass man nur die Geburtenzulage erhält, wenn die Mutter in Lux. arbeitet.