soweit ich weiss können die Kinder beide Staatsangehörigkeiten bis zu ihrem 18. Lebensjahr haben. Dann müssen sie sich für eine entscheiden da Deutschland momentant noch nicht die doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt.
ein Tip: es gibt eine "Suchfunktion". Fast jede Frage wurde hier schon mal gestellt und beantwortet.