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Forum / Allgemeines

Sozialversicherungspflicht  

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wienando
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18 Jahren  ago  

Also ich habe jetzt herausgefunden, dass ich, wenn ich in Lux angestellt bin auch mit dem Umsatz aus der selbstständigen Tätigkeit in Lux sozialversicherungspflichtig bin und das ist leider nicht wenig. Wie ist dass denn, wenn ich eine GmbH in Deutschland gründe und als Gesellschaft in Lux auftrete? Die Frage richtet sich an Gesellschaftsrechtler und Steuerexperten. Wird dann auch mein Angestelltenverhältnis als ausschlaggebenes Element genommen, um die GmbH in Lux zu veranlagen? Vielen Dank! Martin


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Meffo
7079 Messages

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18 Jahren  ago  

Das kann man so einfach gewiss nicht sagen, nämlich dass eine selbständige Tätigkeit automatisch der Sozialversicherungspflicht der nicht selbständigen folgt. Es kommt darauf an, worauf der Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit / Einkünfte liegt, in welchem Land die feste Niederlassung ist, von dem aus diese Tätigkeit betrieben wird, welcher ASrt diese Tätigkeit ist (Künstler, Sportler, ambulantes Gewerbe, ...)

Die Änderung der Unternehmensform wird sich gewiss ebenfalls bei der Beurteilung der Situation auswirken.

Ich würde empfehlen, sich dazu das Urteil von deutscher Seite einzuholen, etwa von www.ihk-trier.de

Im Anschluss daran kann man immer noch abwägen, was einem mehr zusagt (die Pflicht oder die Kür).

Zur Besteuerung siehe Wem gegenüber ist der Selbständige verpflichtet, die Einkommenssteuer zu entrichten?, http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=1368