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95er Benzin wird in Luxemburg teurer
Forum / Allgemeines

Sozialplan  

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magix6
43 Messages

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17 Jahren  ago  

Hallo,

aus gegebenem Anlass: weiss jemand wie man sich verhalten muss wenn im Bankensektor ein Sozialplan angekündigt wird ?

Muss ich mich arbeitslos melden, welche Rechte/Pflichten habe ich ? Wie lange wird im Rahmen des Sozialplanes gezahlt, besteht eine gesetzliche Grundlage des dann Ex-Arbeitgebers zu zahlen ?

DANKE für jede Info und Hilfe !


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RoyalFalcon
110 Messages

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17 Jahren  ago  

Hallo, wenn ein Sozialplan erstellt wird, dann ist die Gewerkschaft normalerweise mit im Boot. Für Banken dürte dies dann die Aleba sein. Wie lange gezahlt wird hängt ganz vom Sozialplan selber ab. Normal ist, die doppelte Kündigungsfrist des AG gegenüber den Angestellten. Manchmal gibt es dann noch Zusatzzahlungen z.B. ein Gehalt für Kinder die im Haushalt leben oder z.B. ein Zusatzgehalt für Mitarbeiter ab X Jahre, oder Zusatzzahlungen für Alleinerziehende ect................. am aller Besten die Gewerkschaft anrufen und schon mal beim Arbeitsamt als Arbeitssuchend melden. Gruss und Viel Glück RoyalFalcon


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Meffo
7079 Messages

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17 Jahren  ago  

In D musst Du Dich arbeitslos melden, sobald Du eine Vorahnung hast, dass Du arbeitslos werden könntest. Zumindest ist das die Argumentation, um Dir Leistungsbezüge zu kürzen. Wenn Du Dich formell anmeldest, werden sie Dich allerdings nach Papieren, bzw. den besonderen Papieren dazu fragen. Wg. ALG-Bezug würde ich also empfehlen dies in D besser zu früh als zu spät zu tun. Bis Du die betreffenden Papier hierfür aus L erhältst, kann allerdings dauern. Also vielleicht auch mal bei ADEM vorbeischauen. Denn hier ist Zweigleisigkeit zu fahren nicht verkehrt.