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Forum / Allgemeines

Sozialleistungen? Wer kann helfen  

Anonymous
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20 Jahren  ago  

Hallo, erst einmal möchte ich mich vorstellen. Mein Name ist Knut. Ich bin 48 Jahre und habe seid September 1999 in Luxembourg als Fernfahrer gearbeitet. Jetzt habe wegen langer Krankheit Probleme, weil ich mich mit den Luxemburger Sozialgesetzen nicht auskenne. Ich hoffe das jemand mein anliegen liest und mir helfen kann.

Seid 17.09.2003 bin ich krankgeschrieben, die CNAMO hat bis 07.08.2004 (ein Jahr) Krankengeld bezahlt. Hat mich dann ausgesteuert und naturgemäß wurde darauf hin auch mein Arbeitsvertrag aufgehoben. Dann habe ich mich hier vor Ort arbeitslos gemeldet. Der Amtsarzt vom Arbeitsamt hat mir bescheinigt das ich voraussichtlich länger als 6 Monate nicht arbeitsfähig bin. Nun habe ich vom Arbeitsamt den Bescheid das keine Leistungen gewährt werden, weil die Anwartschaftszeit- eine der Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld - nicht erfüllt ist. Heute war ich vor Ort, da wurde mir mitgeteilt, weil ich nach meiner Luxembuger Tätigkeit nicht mindestens ein Tag in Deutschland gearbeitet habe, wird der Bezug von Arbeitslosengeld nicht gewährt. Die Entscheidung beruht auf §§ 117, 123, 124, 190, 192 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III). Im Juli 2004 habe ich in Luxemburg bei Etablissement D`Assurance Contre La Vieillesse Et L`Invalidite Rente beantragt. Am 06.09.04 wurde ich zur Untersuchung eingeladen. Dort wurde mir direkt nach der Untersuchung von der untersuchenden Ärztin mitgeteilt das mein Antrag mit hoher Wahrscheinlichkeit abgelehnt wird. Die Ärztin hat mir den Rat gegeben mich mit den Arbeitsamt in 1, rue Bender, 1229 Luxemburg in Verbindung zu setzen. Dort gibt es wohl die Möglichkeit Leistungen zu beantragen das ich ins Berufsleben wider eingegliedert werden kann. Die Vorrausetzungen sind gegeben. Ich habe mit dem Arbeitsamt gesprochen und die meinten das ich ein E 301 beantragen soll. Was ich natürlich getan habe. Nun meine Frage: Was kann ich in Luxemburg an Sozialleistungen beantragen? Vorallem Wo? Ist der negative Bescheid vom Deutschen Arbeitsamt richtig? Ich habe Wiederspruch eingelegt. Bis jetzt bekomme ich keinerlei Leistungen. Ich hoffe einer kann mir Tips geben. Vielen Dank Knut Lescau


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Meffo
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20 Jahren  ago  

Dies ist wohl nicht bloß ein Einzelfall, sondern in vieler Hinsicht typisch, siehe den Beitrag „Invalidität: Versuch einer ersten Bilanz“, http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=433#

Der Zugang zur Invalidenversicherung ist in Luxemburg bis dato unbefriedigend gelöst, und wird auch zunehmend erschwert. Dieser Fall zeigt auch plastisch, dass man ohne Rechtsschutzversicherung in Arbeits- und Sozialrecht und/oder Gewerkschaftsmitgliedschaft (hier zuständig: OGB-L/ACAL Transport, L-8080 Bertrange-Helfenterbruck, 38, route de Longwy, Tel. 260214-1) über schlechte Karten verfügt.

Zudem, wenn der Arbeitsvertrag nicht mehr besteht, tritt schnell die Situation ein, dass die Luxemburger Behörden einen Grenzgänger plötzlich nicht mehr „kennen“.

Konkret: 1. Finde ich richtig, dass gegen den Bescheid der Agentur für Arbeit Widerspruch eingelegt wurde. Mindestens ALGII müsste geltend gemacht werden können. Ab 1.1. soll es ja auch einen “Fallberater“ geben. Das wäre ja dann so ein Fall! 2. Im Beschäftigungsland, also L, besteht kein pauschaler Anspruch auf „Sozialleistungen“. Sondern auf Beteiligung an Maßnahmen zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. Dazu muss man natürlich dem Arbeitsmarkt grundsätzlich zur Verfügung stehen. Und die Anspruchsposition wäre dafür wesentlich besser, solange das Arbeitsverhältnis noch existierte. Die Situation hier sieht nach meinem Eindruck konkret so aus: Antrag auf Invalidenrente stellen (ist nach meinem Eindruck hier erfolgt, wird aber, da man den Kopf noch nicht unterm Arm trägt, vermutlich abgelehnt... „Invalide“ ist nur, wer überhaupt nichts mehr kann, also ein kompletter Pflegefall ist!). Wer nicht arbeitsunfähig ist, ist „arbeitsfähig“, sollte also noch zu irgendetwas zu gerauchen sein – so ist die Theorie! Nach dem Luxemburger Gesetz sollte dann eigentlich eine Kommission über ein Wiedereingliederungsverfahren entscheiden. Das Problem ist, ob sich Luxemburg dafür zuständig hält. Könnte also ebenfalls auf ein Widerspruchsverfahren hinauslaufen.


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20 Jahren  ago  

Vielen Dank Meffo, kann mir jemand schreiben. Wo ich, welche Anträge einreichen kann? Knut


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Meffo
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20 Jahren  ago  

Also was dt. ALG betrifft, die Agentur für Arbeit, die nach dem Wohnsitz zuständig ist. In Luxemburg würde ich empfehlen, in das Sozoalversicherungszentrum in die Route d'Esch Nr. 125 zu fahren; dort sitzen die meisten Kassen, und dort hat man es nicht weit von einem Schalter zum anderen.


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Hamisso
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20 Jahren  ago  

Ich setze voraus (damit wir uns nicht missverstehen), dass Folgendes bereits formell richtig erfolgt ist: 1. bei der deutschen Agentur für Arbeit mit Bescheinigung des luxemburgischen Arbeitgebers bzw. der Übertragung von ADEM über die zuletzt in Luxemburg zurückgelegte Beschäftigungszeit die Meldung als Arbeit suchender; 2. die Meldung bei ADEM als Arbeit suchend, 3. der Antrag auf Invalidenrente, in L und/oder D. Wenn also das Verfahren wegen Invalidenrente in L läuft, dann würde ich Folgendes empfehlen: In dem entsprechenden Schriftverkehr die Stelle heraussuchen, die zuletzt damit befasst war bzw. geschrieben hat. An die solltest Du Dich wenden mit der Bitte um Auskunft über den derzeitigen Stand des Verfahrens. Du kannst auch den betreffenden Schriftkram in eine Ordner packen und damit zum Sozialversicherungszentrum marschieren, um Dich dort direkt beraten lassen.