Bei Krankheit eines Kindes soll es in Luxemburg einen Anspruch auf 2 Tage Sonderurlaub p.a. für jedes Elternteil gegen; sofern der Arzt die Notwendigkeit attestiert. Weiss hier jemand näheres oder kann Angaben machen, wo der entsprechende Gesetzestext zu finden ist.
Vielen Dank und schönes Wochenende