Sorry, muss mich nochmals korrigieren: hier ein Auszug aus der Seite der OGBL; hiernach stehen Dir doch 3 Tage zu; kannst Du Dir ja ausdrucken und weitergeben. Ich hatte einmal gelernt, dass Schwiegereltern keine Verwandten sondern "Verschwägerte" sind; wie Du unten liesst, gehören sie aber doch zum 1. Grad und somit steht Dir auch der Sonderurlaub von 3 Tagen zu.
URLAUB
Außerordentlicher Urlaub
Gesetzlich steht allen Beschäftigten ein außerordentlicher Urlaub zu von:
1 Arbeitstag beim Tode eines/einer Verwandten oder Verschwägerten des 2. Grades (Großvater, Großmutter, Enkel, Enkelin, Bruder, Schwester, Schwager, Schwägerin)
2 Arbeitstagen bei der Geburt oder der Anerkennung eines Kindes (für den Vater), bei der Adoption eines Kindes von weniger als 16 Jahren, bei der Heirat eines Kindes oder beim Umzug
3 Arbeitstagen beim Tode des Ehepartners oder eines/einer Verwandten oder Verschwägerten des 1. Grades (Vater, Mutter, Schwiegervater, Schwiegermutter, Kind, Schwiegersohn, Schwiegertochter)
6 Arbeitstagen anlässlich der eigenen Hochzeit.
Der außerordentliche Urlaub ist in vielen Fällen durch kollektivvertragliche Abkommen erhöht worden.
Elternurlaub
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