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Forum / Allgemeines

Sonderurlaub Trauerfall  

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Darkangel
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15 Jahren  ago  

Hallo, vielleicht kann mir jemand eine genaue Auskunft geben. Meine Schwiegermutter ist verstorben und ich dachte eigendlich das es dafuer jetzt 3 Tage Sonderurlaub geben da man ja jetzt noch einiges zu erledigen hat. Ich hab heute nachgefragt bei unserer Dame vom Personalbuero und die sagte mir es sei nur 1 Tag. Ich bin mir sicher das ich hier mal gelesen hab das es drei sind. Kann mir das jemand bestaetigen und hat vielleicht auch noch eine passende Stelle schriftlich??

Wuerde mir sehr weiterhelfen. Vielen Dank schon mal im voraus.

LG Darkangel


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fcmarco
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15 Jahren  ago  

Hallo, die Infos darüber findest du z.B. hier:

http://lcgb.lu/de/page/conges_legaux

Schwiegermutter wären 3 Tage ...

Gruss Marco


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Darkangel
45 Messages

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15 Jahren  ago  

Super, vielen Dank Marco fuer die schnelle Auskunft.

LG Ramona


Anonymous
Anonyme

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15 Jahren  ago  

Erstmal mein Beileid DarkAngel.

Kann dem nur zustimmen. Schwiegereltern sind Verwandte ersten Grades und da hast du Anrecht auf 3 Tage. Nur bei Verwandten zweiten Grades sind es lediglich 1 Tag Sonderurlaub. Würde da auch auf jedenfall drauf bestehen, egal was die sagen. Tja, überall muss gespart werden....da schrecken Sie jetzt anscheinend vor nichts mehr zurück !!!


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Darkangel
45 Messages

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15 Jahren  ago  

Sie kam gerade und hat gesagt das es ja die Familie meines Mannes ist und nicht meine und da wuerde mir nur ein tag zustehen, ist echt der hammer, jetzt soll man noch um den sch... Sonderurlaub streiten wenn einer gestorben ist und man sich um die Angelegenheiten kuemmern kann.....Ich kann echt nix mehr sagen.


Anonymous
Anonyme

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15 Jahren  ago  

Auch von mir mein Beileid. Aber so schrecklich wie die Situation für euch sein mag, muß ich glaube ich den anderen oben widersprechen. Schwiegereltern sind keine Verwandten ersten Grades; es handelt sich hier nicht um eine Verwand- sondern um eine Schwägerschaft und hierfür steht einem meinen Wissens nach nur 1 Tag Sonderurlaub zu; anders ist es, wenn ein Elternteil oder Geschwister von Dir sterben (was wir nicht hoffen), das ist Verwandschaft 1. Grades und da stehen Dir auch 3 Tage zu!


Anonymous
Anonyme

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15 Jahren  ago  

Sorry, muss mich nochmals korrigieren: hier ein Auszug aus der Seite der OGBL; hiernach stehen Dir doch 3 Tage zu; kannst Du Dir ja ausdrucken und weitergeben. Ich hatte einmal gelernt, dass Schwiegereltern keine Verwandten sondern "Verschwägerte" sind; wie Du unten liesst, gehören sie aber doch zum 1. Grad und somit steht Dir auch der Sonderurlaub von 3 Tagen zu.

URLAUB

Außerordentlicher Urlaub

Gesetzlich steht allen Beschäftigten ein außerordentlicher Urlaub zu von:

1 Arbeitstag beim Tode eines/einer Verwandten oder Verschwägerten des 2. Grades (Großvater, Großmutter, Enkel, Enkelin, Bruder, Schwester, Schwager, Schwägerin)

2 Arbeitstagen bei der Geburt oder der Anerkennung eines Kindes (für den Vater), bei der Adoption eines Kindes von weniger als 16 Jahren, bei der Heirat eines Kindes oder beim Umzug

3 Arbeitstagen beim Tode des Ehepartners oder eines/einer Verwandten oder Verschwägerten des 1. Grades (Vater, Mutter, Schwiegervater, Schwiegermutter, Kind, Schwiegersohn, Schwiegertochter)

6 Arbeitstagen anlässlich der eigenen Hochzeit.

Der außerordentliche Urlaub ist in vielen Fällen durch kollektivvertragliche Abkommen erhöht worden.

Elternurlaub 😥


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Sandy
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15 Jahren  ago  

Auch von mir mein Beileid.

Also wenn es gesetzlich so geregelt ist, dann stehen dir die 3 Tage auch zu. Die Schwiegereltern sind ja als Beispiel extra aufgeführt.

Nichts desto trotz meine ich auch, daß Schwiegereltern Verwandte 2. Grades und nicht 1. Grades sind. Es zählt immer die Anzahl der Geburten die erforderlich war, um das Verwandschaftsverhältnis zu erreichen. In diesem Fall deine Geburt und die deines Mannes, macht zusammen 2, also Verwandschaft 2. Grades. Bei den eigenen Eltern wäre nur deine eigenen Geburt nötig, also 1=1. Grades. So hat man es mir zumindest mal auf einem deutschen Amt erklärt. Aber vielleicht ist das in Luxembourg tatsächlich ganz ganz anders.


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Darkangel
45 Messages

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15 Jahren  ago  

Danke fuer die vielen Antworten. Sie hat nun eine email an FFF geschrieben die fuer uns immer die Abrechnung machen und hat da geschrieben das ich der Meinugn waere das mir drei Tage zustehen wuerden aber das sie der Meinung ist das es nur einer ist weil es ja der 2. Grad (!) von verwandschaft sei. Ich bin mal auf die Antwort gespannt. ich hatte gestern schon mit einem Mitarbeiter telefoniert um mich zu erkundigen und der hatte extra nachgelesen und mir gesagt das es schwierig waere zu verstehen weil das ja so bei Gesetzestexten ist aber das es drei waeren. er konnte mir das nur nicht schriftlich bestaetigen das Sie halt ihr Client sei und er eigendlich mit mir nicht sprechen duerfte. Nun bin ich mal auf die email Antwort gespannt die sie bekommt...ich halte Euch natuerlich auf dem laufenden. Aber ich finde das ganze einfach nur lachhaft, als haette ich nicht anderers im Kopf zur Zeit.....

LG Ramona


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Darkangel
45 Messages

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15 Jahren  ago  

Oh Wunder, hier die Antwort:

They confirmed that a father-in-law is regarded as a first degree relative in Luxembourg and therefore you are entitled to take the 3 days compassionate leave as you have requested. If you could please let me have your signed absence form for the time you will take off in due course.... wunder gibt es immer wieder......