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Forum / Allgemeines

Sonderurlaub Todesfall  

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runner1
29 Messages

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19 Jahren  ago  

Die Großmutter meiner Frau ist gestorben. Für die Beerdigung muss ich nun auf die Kinder aufpassen. Kann mir jemand sagen, ob die Regelung für Sonderurlaub dann auch für mich zutrifft? Vielen Dank!


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luci
101 Messages

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19 Jahren  ago  

Hallo,

Du bekommst für den Tod eines Verwandten oder Verschwägerten 2. Grades (Großmutter, Großvater, Enkel, Enkelin, Bruder, Schwester, Schwager, Schwägerin) einen Tag Sonderurlaub. Was Du mit diesem Tag machst, spielt keine Rolle!


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evian
85 Messages

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19 Jahren  ago  

Sonderurlaub wegen Verwandtschaft -> nein, weil Du nicht mit der Großmutter deiner Frau verwandt bist! ABER wenn du auf die Kinder achten musst, kommt der Sozialurlaub in Frage. Der Sozialurlaub bedingt, dass der andere Elternteil seiner Sorgfaltspflicht nicht nachkommen kann, z.B. bei Krankheit. Diesen nicht minder schweren Fall (Todesfall) für den Ehepartner könnte man auch darauf anwenden. Bei Sozialurlaub bekommt der Arbeitgeber den Ausfalltag zurückerstattet. Es muss aber nachgewiesen werden! D.h. mit einem Attest oder einer Kopie der Todesurkunde.


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Ruwertal
482 Messages

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19 Jahren  ago  

Wie sieht es denn aus wenn die eigene Grossmutter stirbt ???

Das wäre dann auch ein Verwandschaftsverhältnis 2.grades oder ???

Einem Kollegen wurde der Tag sonderurlaub nämlich nicht anerkannt !!!


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evian
85 Messages

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19 Jahren  ago  

Großeltern = 2. Grad, weil zur Großmutter zwei Geburten in EINER Linie direkt hintereinander liegen. (Geschwister sind z.B. auch Verwandte 2. Grades). In D bestimmt durch BGB § 1589; das wird in Lux nicht anders sein. Demzufolge hätte Deinem Kollegen ein Tag zustehen müssen!


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evian
85 Messages

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19 Jahren  ago  

Bist Du Dir da sicher? Verschwägert im 2. Grad geht auch noch? Wenn das der Fall sein sollte, dann gibt es auch Sonderurlaub, weil zwischen der Frau und deren Großmutter 2 Geburten liegen; das entspricht 2. Grad der Verwandtschaft, und weil angeheiratet, somit auch 2. Grad in der Schwägerschaft.


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Rada
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19 Jahren  ago  

Ja, es geht, den Sonderurlaub hatte ich selbst schon bei der Großmutter meiner Frau.


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evian
85 Messages

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19 Jahren  ago  

Kapitel 4 § 1 DAUER

Das Gesetz legt die Dauer dieses Urlaubs wie folgt fest: 1 Tag bei Tod eines Verwandten oder Verschwägerten zweiten Grades; 2 Tage für die Niederkunft der Ehefrau, die Eheschließung eines Kindes oder im Falle eines Umzugs; 3 Tage bei Tod des Ehegatten oder eines Verwandten oder Verschwägerten ersten Grades; 6 Tage für die Eheschließung des Arbeitnehmers; 2 Tage für die Aufnahme eines Kindes unter 16 Jahren zur Adoption, es sei denn, der Arbeitnehmer erhält im Falle der Adoption Adoptionsurlaub.


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SteuerPerle
417 Messages

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19 Jahren  ago  

Wie sieht das eigentlich aus mit Tod des Stiefvaters? Steht da auch Sonderurlaub zu? Ist ja eigentlich durch die Heirat mit der Mutter dann Verwandschaft.