Die Großmutter meiner Frau ist gestorben. Für die Beerdigung muss ich nun auf die Kinder aufpassen. Kann mir jemand sagen, ob die Regelung für Sonderurlaub dann auch für mich zutrifft? Vielen Dank!
Sonderurlaub wegen Verwandtschaft -> nein, weil Du nicht mit der Großmutter deiner Frau verwandt bist! ABER wenn du auf die Kinder achten musst, kommt der Sozialurlaub in Frage. Der Sozialurlaub bedingt, dass der andere Elternteil seiner Sorgfaltspflicht nicht nachkommen kann, z.B. bei Krankheit. Diesen nicht minder schweren Fall (Todesfall) für den Ehepartner könnte man auch darauf anwenden. Bei Sozialurlaub bekommt der Arbeitgeber den Ausfalltag zurückerstattet. Es muss aber nachgewiesen werden! D.h. mit einem Attest oder einer Kopie der Todesurkunde.
Bist Du Dir da sicher? Verschwägert im 2. Grad geht auch noch? Wenn das der Fall sein sollte, dann gibt es auch Sonderurlaub, weil zwischen der Frau und deren Großmutter 2 Geburten liegen; das entspricht 2. Grad der Verwandtschaft, und weil angeheiratet, somit auch 2. Grad in der Schwägerschaft.
Kapitel 4 § 1 DAUER
Das Gesetz legt die Dauer dieses Urlaubs wie folgt fest: 1 Tag bei Tod eines Verwandten oder Verschwägerten zweiten Grades; 2 Tage für die Niederkunft der Ehefrau, die Eheschließung eines Kindes oder im Falle eines Umzugs; 3 Tage bei Tod des Ehegatten oder eines Verwandten oder Verschwägerten ersten Grades; 6 Tage für die Eheschließung des Arbeitnehmers; 2 Tage für die Aufnahme eines Kindes unter 16 Jahren zur Adoption, es sei denn, der Arbeitnehmer erhält im Falle der Adoption Adoptionsurlaub.