Hallo, gibt es bei der Geburt von Zwillingen auch 4 Tage Sonderurlaub, also 2 Tage pro Kind? Gruß flappes
ich weiss es auch nicht genau, aber vielleicht rufst du mal hier an: http://www.cepl.lu/ , die sollten es wohl wissen... wenn du sehr motiviert bist, kannst du auch hier http://www.cepl.lu/F400.htm unter livre III, titre 2 stoebern, dort steht alles, was der code du travail so bzgl. ferien und sonderurlaube aller art so hergibt...
auch von mir glueckwunsch!
In Art. 16 des Gesetzes vom 22. April 1966 zur einheitlichen Regelung des Jahresurlaubs für Beschäftigte der Privatwirtschaft heißt es (übernommen aus dem Gesetz vom 12. Febraur 1999):
2 Tage Sonderurlaub für den Vater im Falle der Geburt eines legitimen oder natürlichen Kindes.
Was das bei Mehrfachgeburten bedeuten soll, ist wohl auslegungsfähig!
Erziehungs- und Kindergeld bekommt ihr zunächst mal aus dem Land, in dem ihr Euren Wohnsitz habt und müsst es auch dort beantragen. Lux zahlt für Grenzgänger dann den Differenzbetrag - also den Betrag um den die Luxemburger Leistung höher ist als im Wohnland. (Falls sie höer ist)
Glückwunsch auch von mir
Martin
Das hab ich aber hier schon anders gelesen: http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=609. Und die Infos von der luxemburger Kindergeldstelle waren auch anders.
Ist kein einfaches Thema 🙂 Wir bleiben dran!
Gruß flappes
da hast Du Recht - war ne glatte Fehlinformation meinerseits, hatte das irgendwie anders im Kopf - danke für die Aufklärung.
In Eurem Fall wäre dann interessant, ob Deutschland den Unterschiedsbetrag beim Erziehungsgeld zahlt, da bei Zwillingen die deutschen Leistungen ja wohl höher sind als die Luxemburger.
Halt uns auf dem Laufenden
Gruss
Martin