logo site
icon recherche
Forum / Allgemeines

Sonderurlaub bei Zwillingsgeburt  

Profilbild von
flappes
107 Messages

Offline

19 Jahren  ago  

Hallo, gibt es bei der Geburt von Zwillingen auch 4 Tage Sonderurlaub, also 2 Tage pro Kind? Gruß flappes


Anonymous
Anonyme

Offline

19 Jahren  ago  

keine ahnung, aber herzlichen glückwunsch!


Profilbild von
teufel
387 Messages

Offline

19 Jahren  ago  

ich weiss es auch nicht genau, aber vielleicht rufst du mal hier an: http://www.cepl.lu/ , die sollten es wohl wissen... wenn du sehr motiviert bist, kannst du auch hier http://www.cepl.lu/F400.htm unter livre III, titre 2 stoebern, dort steht alles, was der code du travail so bzgl. ferien und sonderurlaube aller art so hergibt...

auch von mir glueckwunsch!


Profilbild von
Hamisso
2364 Messages

Offline

19 Jahren  ago  

In Art. 16 des Gesetzes vom 22. April 1966 zur einheitlichen Regelung des Jahresurlaubs für Beschäftigte der Privatwirtschaft heißt es (übernommen aus dem Gesetz vom 12. Febraur 1999):

2 Tage Sonderurlaub für den Vater im Falle der Geburt eines legitimen oder natürlichen Kindes.

Was das bei Mehrfachgeburten bedeuten soll, ist wohl auslegungsfähig!


Profilbild von
alfred99
42 Messages

Offline

19 Jahren  ago  

Nein, leider nicht.

Ich habe bei unseren Zwillingen "nur" die 2 Tage Sonderurlaub bekommen (es handelte sich ja nur um eine Geburt mit zwei Kindern). Auch beim Erziehungsgeld wird es nur auf 1 Kind bezogen, für den Fall, dass du die Ausgleichzahlung hier in L beantragen willst.


Profilbild von
flappes
107 Messages

Offline

19 Jahren  ago  

Erziehungsgeld und Kindergeld kommen bei uns komplett aus Lux, da wir zur Zeit noch beide in Lux arbeiten. Da gibts dann schon Unterschiede.


Profilbild von
alfred99
42 Messages

Offline

19 Jahren  ago  

Ich meinte damit nur, dass in D für beide Kinder Erziehungsgeld gezahlt wird, in L nur für eins (wenn man es in D zuerst beantragen muss), d.h. aus D gibt es eigentlich mehr als in L (2x ca. 300 €, aus D, anstelle 1x ca. 460 € aus L)


Anonymous
Anonyme

Offline

19 Jahren  ago  

Erziehungs- und Kindergeld bekommt ihr zunächst mal aus dem Land, in dem ihr Euren Wohnsitz habt und müsst es auch dort beantragen. Lux zahlt für Grenzgänger dann den Differenzbetrag - also den Betrag um den die Luxemburger Leistung höher ist als im Wohnland. (Falls sie höer ist)

Glückwunsch auch von mir

Martin


Profilbild von
flappes
107 Messages

Offline

19 Jahren  ago  

Das hab ich aber hier schon anders gelesen: http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=609. Und die Infos von der luxemburger Kindergeldstelle waren auch anders.

Ist kein einfaches Thema 🙂 Wir bleiben dran!

Gruß flappes


Anonymous
Anonyme

Offline

19 Jahren  ago  

da hast Du Recht - war ne glatte Fehlinformation meinerseits, hatte das irgendwie anders im Kopf - danke für die Aufklärung.

In Eurem Fall wäre dann interessant, ob Deutschland den Unterschiedsbetrag beim Erziehungsgeld zahlt, da bei Zwillingen die deutschen Leistungen ja wohl höher sind als die Luxemburger.

Halt uns auf dem Laufenden

Gruss

Martin