Hallo,
ich werde zum 1.3. von D nach Lux ziehen und habe gehört bei Umzug ins Ausland gibt es 2 Tage Sonderurlaub. (ich arbeite in Lux) Bezieht sich das auf alle Berufsgruppen oder nur auf bestimmte? Weiß jemand, ob das gesetzlich ist und sich der Arbeitgeber daran halten muss?
Danke schon mal! 🙂