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Forum / Allgemeines

Sonderurlaub bei Umzug nach Lux?  

Anonymous
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18 Jahren  ago  

Hallo,

ich werde zum 1.3. von D nach Lux ziehen und habe gehört bei Umzug ins Ausland gibt es 2 Tage Sonderurlaub. (ich arbeite in Lux) Bezieht sich das auf alle Berufsgruppen oder nur auf bestimmte? Weiß jemand, ob das gesetzlich ist und sich der Arbeitgeber daran halten muss?

Danke schon mal! 🙂


Anonymous
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18 Jahren  ago  

Hi! Also was die Bankenseite betrifft ist dies auf jeden Fall kollektivvertraglich geregelt. Warum sollte der Kollektivvertrag Sonderurlaube aufnehmen, wenn sie sowieso gesetzlich wären......Die Mitglieder der ABBL müssen sich also daran halten. Was andere Branchen betrifft, solltest du dir den für dich gültigen Kollektivvertrag also mal anschauen


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dirkangela
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18 Jahren  ago  

es gilt gesetzlich: Eine Person kann sooft innerhalb eines Jahres 2 Tage Sonderurlaub wegen Umzuges beanspruchen, so oft sie den offiziellen Wohnsitz wechselt (amtliche Meldung!). So die Antwort auf Frage 20 in CEP-L, „Les congés légaux“ ( http://www.cepl.lu).


Anonymous
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18 Jahren  ago  

hallo dirkangela,

danke für die antwort, aber irgendwiebin ich zu blöd, das zu finden...bei frage 20 geht es um elternurlaub. könntest du mir genau beschreiben, wie ich zur richtigen frage komme, oder es hier rein kopiern? gilt das für alle berufszweige?

danke!


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dirkangela
954 Messages

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18 Jahren  ago  

du bist nicht zu blöd, die cepl hat ihre website geändert, sorry, aber ich find auch selber nicht


Anonymous
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18 Jahren  ago  

danke trotzdem 🙂

ich habe eine email an die cepl geschickt und bin jetzt schlauer.